Sturz in der Kantine einer Reha-Klinik: Gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoStürzt ein Versicherter in der Kantine einer Klinik, in der er Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nimmt, handelt es sich in der Regel nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Sozialgericht Aachen in einem nunmehr veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen