Erste-Hilfe-Kurse: Berufsgenossenschaft ändert Kostenübernahme

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit Jahresbeginn ist für die Erste-Hilfe-Kurse der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine vorherige Kostenzusage notwendig. Diese ist vor der Schulung über ein Online-System einzuholen. Pflegeunternehmen können sich über das Online-Portal auch darüber informieren, für welche Mitarbeiter die Kosten zukünftig übernommen werden. Insbesondere ist das grundsätzlich nicht möglich für die Personen, bei denen Erste Hilfe zum Hauptberuf gehört. So z.B. bei Gesundheits- und Kranken- und bei Altenpflegern. Auch nicht bei Gesundheits- und Krankenpflegehelfern, wohl aber bei Altenpflegehelfern. Fehlt die praktische Erfahrung, trägt die BGW aber die Kosten für die notwendige Auffrischung.

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