Die Leitung einer Klinik in Berlin hatte einseitig Dienstzeiten angeordnet. Zuvor hatte es Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat um den Dienstplan gegeben. Dieser klagte gegen die Leitung und gewann nun in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 2 TaBV 908/19). Das berichtet Ärztezeitung online. Es sei genug Zeit gewesen, um die Einigungsstelle anzurufen, so das Gericht. Die Leitung könne die Mitbestimmung nicht einfach aushebeln. Außerdem durfte der Arbeitgeber die Umgehung des Betriebsrats nicht einfach damit begründen, dass die Patientenversorgung sichergestellt werden müsse.
Kostenloser Artikel des Monats (Oktober): Teilzeitwunsch von Mitarbeitern
Schon seit 2001 gibt es den Anspruch von Mitarbeitern auf Teilzeit. Seit Januar diesen Jahres kann die Teilzeit unter bestimmten Umständen sogar auf ein bis fünf Jahre begrenzt werden (Brückenteilzeit). Danach darf der Mitarbeiter wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. In beiden Fällen müssen Personalverantwortliche höllisch aufpassen, dass Sie beim Verfahren alles richtig machen. Ansonsten kann es passieren, dass der Wunsch des Arbeitnehmers automatisch umzusetzen ist! Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ Oktober 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.
Kostenloser Artikel des Monats (September): Schweigepflicht von Pflegekräften
Pflegekräfte müssen Geheimnisse von Pflegebedürftigen für sich behalten. Das gebietet die Schweigepflicht. Eine Pflicht, die in Pflege unternehmen vielleicht am häufigsten verletzt wird. Aber es kann auch Situationen geben, da müssen Pflegekräfte den Mund aufmachen und ihr Schweigen brechen. Wann also besser schweigen? Und wann reden?Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ September 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.
Außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft wegen falscher Angaben in der Dokumentation

Es ist eine Seltenheit, dass Arbeitsrichter eine außerordentliche Kündigung einmal durchgehen lassen. So aber geschehen in einem aktuellen Fall vor dem Arbeitsgericht Siegburg. Eine Pflegekraft hatte in der Pflegedokumentation eingetragen, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sein will. Ihr konnte jedoch nachgewiesen werden, dass sie nur telefonischen Kontakt hatte. Mehr lesen
Fettabsaugen und andere Leistungen: Urteile des Bundessozialgerichts zu „Genehmigungsturbo“

Vor dem Bundessozialgericht in Kasel ging es gestern vor allem um Fettabsaugen, aber auch um Zahnerersatz und künstliche Befruchtung. Alle Fälle hatten eine Gemeinsamkeit: Die Kläger beriefen sich auf Fristversäumnisse der Kassen. Tatsächlich gibt es im fünften Sozialgesetzbuch (gesetzliche Krankenversicherung) einen Turbo, der Kassen zu einer zügigen Entscheidung verpflichtet. Vertrödeln sie diese Frist, dann müssen sie zahlen. Worauf dabei zu achten ist, das zeigen die aktuellen Urteile des höchsten deutschen Sozialgerichts. Mehr lesen
Medizinal-Cannabis: Subjektives Empfinden reicht für Kostenübernahme nicht aus
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| „Mindestevidenz“ notwendig |
Seit 2017 ist es Patienten in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, Cannabisarzneimittel zu Lasten der Krankenkassen zu erhalten. Die Bandbreite der Erkrankungen, in welchen die Versorgung mit Cannabis vor Gericht eingeklagt wird, geht derzeit von ADHS über Morbus Crohn, Multipler Sklerose bis hin zu rein psychiatrischen Erkrankungen. Das Sozialgericht Nürnberg betont in zwei aktuellen Urteilen jedoch: Für die Übernahme der Kosten durch die Kassen sei eine „Mindestevidenz“ erforderlich. Danach müssen erste wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die Schlussfolgerung zulassen, dass bei dem konkreten Krankheitsbild durch den Einsatz von Cannabinoiden ein therapeutischer Erfolg zu erwarten sei. Allein das subjektive Empfinden des Patienten, auch wenn es durch eine Einschätzung seines behandelnden Arztes unterstützt werde, reiche hierfür nicht aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig (Urteil vom 5. Juni 2019, Az. S 18 KR 496/18, und vom 7. Juni 2019, Az. S 21 KR 152/18).
