Kostenloser Artikel des Monats (September): Schweigepflicht von Pflegekräften 12. September 201912. September 2019RA Thorsten Siefarth Pflegekräfte müssen Geheimnisse von Pflegebedürftigen für sich behalten. Das gebietet die Schweigepflicht. Eine Pflicht, die in Pflege unternehmen vielleicht am häufigsten verletzt wird. Aber es kann auch Situationen geben, da müssen Pflegekräfte den Mund aufmachen und ihr Schweigen brechen. Wann also besser schweigen? Und wann reden?Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ September 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung. Das könnte Sie auch interessieren: Kostenloser „Artikel des Monats“ Mai 2019: Muss ein Seniorenheim für Unfälle der Bewohner haften? Kostenloser Artikel des Monats: Fehler der Kassen bei Widersprüchen – Sechs Tipps! Kostenloser Artikel des Monats (Oktober): Teilzeitwunsch von Mitarbeitern