Der Saarländische Sozialminister Andreas Storm in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag: „Mit der klaren Zusage, dass das Gesetzgebungsverfahren für die zweite Stufe der Pflegereform bereits bis Ende 2015 abgeschlossen sein wird, herrscht nunmehr Klarheit. Ab Januar 2016 kann dann direkt stufenweise auf das neue System umgestellt werden“. Bisher war die Umsetzung erst ab 2017 ins Auge gefasst worden.
Pflegeunternehmen kann sich nicht entlasten: Haftung!
Das Urteil des Landgerichts Kassel traf ein Krankenhaus. Es gilt aber auch für alle Pflegeunternehmen! Das Urteil sagt: Wenn ein Patient, verursacht durch das Krankenhauspersonal, einen Unfall erleidet, dann haftet in der Regel das Krankenhaus. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn es beweisen kann, dass keine Pflichtverletzung des Pflegepersonals vorliegt. Das ist dem Krankenhaus im konkreten Fall aber nicht gelungen. Mehr lesen
Auch bei Kinderbetreuung – ambulanter Pflegedienst von Umsatzsteuer befreit
Anerkannte ambulante Pflegedienste können auch dann von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn sie im Sinne des § 38 SGB V Kinder versorgen, weil der den Haushalt führende Elternteil hierzu krankheitsbedingt nicht in der Lage ist. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
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Ist ein Betreuter überhaupt geschäftsfähig?
Bei der Geschäftsfähigkeit von (rechtlich) Betreuten herrscht viel Unsicherheit. Auch bei der Frage nach der Geschäftsfähigkeit. Eine Antwort gibt es hier. Mehr lesen
Pflegeheimbewohnerin muss Geschenk nicht von Tochter herausklagen
Die Bewohnerin eines Pflegeheims hatte ihrer Tochter ein größeres Geschenk gemacht. Später konnte sie nicht mehr die Pflegekosten für das Heim bezahlen. Dennoch: Sie muss Geschenkte nicht von ihrer Tochter herausklagen. Dieses Urteil hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden. Mehr lesen
Gerichte prüfen Abmahnung nur eingeschränkt!
Gerichte prüfen eine Abmahnung regelmäßig nur in eingeschränktem Umfang. Die Richter prüfen lediglich, ob die Abmahnung der Form und den Umständen nach verhältnismäßig war. Nicht hingegen wird untersucht, ob die Abmahnung womöglich eine Überreaktion des Arbeitgebers darstellte. Mehr lesen