Ein Klinikum hatte privates Eigentum aus dem Büro eines ehemaligen Mitarbeiters (sein Vertrag war nicht verlängert worden) in 62 Kartons verstaut und bei einem Spediteur eingelagert. Die Kosten dafür wollte es ersetzt haben. Der Streit zog sich über sieben Jahre hin und ist nun entschieden: Der Mitarbeiter muss die aufgelaufenen Kosten für die Lagerung nach den Grundsätzen der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ (§§ 677 ff. BGB) bezahlen (Urteil des VG Göttingen, 2.4.2014, Az. 1 A 18/12).
Notarzt darf Suizidenten sterben lassen
Ein Notarzt kam in einen Wohnung, in der ein älteres Ehepaar offensichtlich gemeinsam Suizid begangen hatte. Die Ehefrau war bereits tot, dem Ehemann, der sich im Endstadium einer Krebserkrankung befand, hätte der Arzt noch helfen können. Der Sohn des Ehepaars, selbst Arzt, hatte Hilfemaßnahmen jedoch untersagt, da dies dem Willen seiner Eltern widersprechen würde. Das Landgericht Deggendorf hat das nunmehr bestätigt. Es hat in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Notarzt eine Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt (Beschlus vom 13.9.2013, Az. 1 Ks 4 Js 7438/11). Begründung: Der Ehemann hatte den „Bilanzsuizid“ im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte gefasst. Der Notarzt hat das respektiert und damit lediglich das Selbstbestimmungsrecht des Mannes beachtet.
Krankenschwester veröffentlicht unerlaubt Fotos auf Facebook
Eine Krankenschwester arbeitete auf einer Kinderintensivstation und betreute dort ein Kind. Von diesem hat es unerlaubt Fotos auf Facebook, mit Kommentaren, veröffentlicht. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin. Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied (11.4.2014, Az. 17 Sa 2200/13), hätte aber eine Abmahnung ausgereicht. Weder Kind noch Krankenhaus seien zu identifizieren gewesen. Die Veröffentlichungen waren außerdem gedacht, um andere für das Kind einzunehmen. Und schließlich habe die Krankenschwester die Bilder unverzüglich nach Vorhaltungen durch den Arbeitgeber entfernt. Die Kündigung war damit unwirksam. Also: Die unerlaubte Veröffentlichung verletzt zweifelsohne die Schweigepflicht, was zu einer (auch außerordentlichen) Kündigung führen kann. Allerdings nicht in jedem Fall. Auch hier sind, wie so häufig im Arbeitsrecht, die Interessen gegeneinander abzuwägen.
Innovatives Arbeitszeitmodell: 7 Tage Arbeit – 7 Tage frei
Die Deutsche Seniorentstift Gesellschaft (DGV) hat ein neues Arbeitszeitmodell erarbeitet und in 26 stationären Pflegeeinrichtungen getestet. Mit einer Broschüre stellt das Pflegeunternehmenn sein Konzept und die dabei gewonnenen Erkenntnisse auch anderen zur Verfügung. Kernstück des Modells: Sieben verlängerte Arbeitstage wechseln sich mit sieben freien Tagen ab.
Behandlungsfehler: Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor
Rund 14.600mal haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 ein Gutachten bei einem vermuteten Behandlungsfehler erstellt. Das sind gut 2.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der bestätigten Fehler ist dagegen etwas gesunken. Das geht aus der aktuellen Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Mehr lesen
Unbezahlter Sonderurlaub: Gesetzlicher Urlaubsanspruch bleibt bestehen!
Die Klägerin war bei der beklagten Universitätsklinik seit August 2002 als Krankenschwester beschäftigt. Vom 1. Januar 2011 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 30. September 2011 hatte sie unbezahlten Sonderurlaub und verlangte danach erfolglos von der Beklagten die Abgeltung von 15 Urlaubstagen aus dem Jahr 2011. Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Verlangen jetzt bestätigt (Urteil vom 6.5.2014, Az. 9 AZR 678/12). Das Bundesurlaubsgesetz sehe keine Kürzungsmöglichkeiten für den Fall vor, dass das Arbeitsverhältnis ruhe. Zwar gebe es gesetzlich geregelte Ausnahmen. Die seien hier aber nicht einschlägig. So könne der Urlaub z. B. während der Elternzeit gekürzt werden (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG).