Pflegeunternehmen mit Facebookseite? Mitbestimmung beachten!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Blutspendendienst betreibt eine Facebookseite. Bei Facebook registrierte Nutzer können dort Postings einstellen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden: Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von Besucher-Beiträgen, die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. Mehr lesen

Krankenschwester veröffentlicht unerlaubt Fotos auf Facebook

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Krankenschwester arbeitete auf einer Kinderintensivstation und betreute dort ein Kind. Von diesem hat es unerlaubt Fotos auf Facebook, mit Kommentaren, veröffentlicht. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin. Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied (11.4.2014, Az. 17 Sa 2200/13), hätte aber eine Abmahnung ausgereicht. Weder Kind noch Krankenhaus seien zu identifizieren gewesen. Die Veröffentlichungen waren außerdem gedacht, um andere für das Kind einzunehmen. Und schließlich habe die Krankenschwester die Bilder unverzüglich nach Vorhaltungen durch den Arbeitgeber entfernt. Die Kündigung war damit unwirksam. Also: Die unerlaubte Veröffentlichung verletzt zweifelsohne die Schweigepflicht, was zu einer (auch außerordentlichen) Kündigung führen kann. Allerdings nicht in jedem Fall. Auch hier sind, wie so häufig im Arbeitsrecht, die Interessen gegeneinander abzuwägen.