„24 Stunden Pflege zu Hause“: Betreuungskraft bekommt Lohn für 21 Stunden pro Tag

Junge Frau mit Rollstuhl vor sich schaut zum Horizont

Eine Agentur vermittelt Arbeitnehmer nach Deutschland, zur „24 Stunden Pflege zu Hause“. Das geschah auch bei einer Frau aus Bulgarien. Sie betreute eine 96-jährige Dame. In ihrem Arbeitsvertrag war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Faktisch hat die klagende Betreuungskraft jedoch bei weitem mehr gearbeitet. Deswegen sind täglich 21 Stunden mit Mindestlohn zu vergüten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Montag entschieden. Mehr lesen

Dienstplangestaltung: Klinikleitung darf Betriebsrat nicht übergehen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Leitung einer Klinik in Berlin hatte einseitig Dienstzeiten angeordnet. Zuvor hatte es Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat um den Dienstplan gegeben. Dieser klagte gegen die Leitung und gewann nun in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 2 TaBV 908/19). Das berichtet Ärztezeitung online. Es sei genug Zeit gewesen, um die Einigungsstelle anzurufen, so das Gericht. Die Leitung könne die Mitbestimmung nicht einfach aushebeln. Außerdem durfte der Arbeitgeber die Umgehung des Betriebsrats nicht einfach damit begründen, dass die Patientenversorgung sichergestellt werden müsse.

Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement: Ausnahmsweise möglich!

RA Thorsten Siefarth - LogoWill ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen Krankheit kündigen, dann muss er zuvor versuchen, ihn wieder einzugliedern. Dazu gibt es das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Verzichtet der Arbeitgeber darauf, dann ist eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht schwer zu halten. Ausnahmsweise geht es nach der Rechtsprechung aber auch ohne BEM. Das hat, wie jetzt bekannt wurde, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Urteil vom 27. Februar 2019, Az. 17 Sa 1605/18). Wenn der Arbeitgeber davon ausgehen darf, dass sich der Arbeitnehmer sowieso nicht an dem BEM beteiligt, dann ist es nicht notwendig. Das war in dem zugrundeliegenden Fall so, weil der Arbeitnehmer Gespräche mit seinem Arbeitgeber gänzlich abgelehnt hatte. 

Urteil: Klinikum muss 88.000 Euro Bußgeld wegen nicht gewährter Pausen zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoBei meinen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ernte ich immer wieder ungläubiges Staunen, wenn es um die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz geht. Und wenn ich darauf hinweise, dass es davon kaum Ausnahmen gibt. Der Arbeitgeber muss es eben entsprechend organisieren, dass seine Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpausen machen können. Ansonsten drohen Bußgelder. Nun hat es ein Klinikum in Berlin erwischt. Es muss 88.000 Euro Bußgeld zahlen. Mehr lesen