Büro nicht geräumt: Ex-Klinikumsmitarbeiter muss 5800 Euro für Lagerkosten erstatten

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Klinikum hatte privates Eigentum aus dem Büro eines ehemaligen Mitarbeiters (sein Vertrag war nicht verlängert worden) in 62 Kartons verstaut und bei einem Spediteur eingelagert. Die Kosten dafür wollte es ersetzt haben. Der Streit zog sich über sieben Jahre hin und ist nun entschieden: Der Mitarbeiter muss die aufgelaufenen Kosten für die Lagerung nach den Grundsätzen der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ (§§ 677 ff. BGB) bezahlen (Urteil des VG Göttingen, 2.4.2014, Az. 1 A 18/12).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert