Auch demenziell Erkrankte dürfen wählen!

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Sonntag ist Europawahl. An dieser dürfen auch demenziell Erkrankte teilnehmen. Das deutsche Recht kennt grundsätzlich keinen Ausschluss des Wahlrechts für den Fall, dass jemand geistig abbaut. Denn es wäre schwer, eine Grenze zu ziehen. Allerdings verliert man sein Wahlrecht, wenn man als Betreuter unter Totalbetreuung steht, d. h. wenn für alle Aufgabenkreise eine Betreuung angeordnet wurde (§ 13 Nr. 2 BWahlG). Einen Diskussionsbeitrag zu diesem Thema gibt es in der FAZ.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Inkontinenzkissen statt Pflegekraft!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie britische Klägerin, in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt, kann weder zur Toilette gehen noch einen Toilettensitz besteigen. Deswegen wurde sie früher von einer Pflegekraft unterstützt. Diese Leistung wurde aber von den britischen Sozialbehörden widerrufen. Statt der Pflegekraft gab es nunmehr nur noch ein Inkontinenzkissen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dies gebilligt (Az. 4241/12). Der Staat habe einen weiten Spielraum bei der Verteilung der Mittel. Weil die Klägerin ein Inkontinenzkissen verwenden muss, obwohl sie gar nicht inkontinent ist, sei sie zwar in ihrem Privatleben betroffen. Die bedauerliche Situation („distressing situation“) müsse von der Klägerin aber hingenommen werden.

vdk: Verfassungsbeschwerde noch vor der Sommerpause

RA Thorsten Siefarth - LogoBundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Sozialverband vdk anlässlich seines Bundesverbandstags noch gewarnt: Man möge die geplante Verfassungsbeschwerde doch besser nicht einreichen. Nun hat vdk-Präsidentin Ulrike Mascher in einem Interview gegenüber dem Tagesspiegel aber bekundet, dass man noch vor der Sommerpause wegen der schlechten Situation im Pflegebereich nach Karlsruhe ziehen wolle. Man habe eine ganze Reihe von Pflegebedürftigen und Angehörigen gefunden, die bereit seinen, vor das Verfassungsgericht zu gehen. Der Verband selbst darf nämlich keine Verfassungsbeschwerde einreichen.

Neuer Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ noch nicht in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) führte kürzlich eine Fachkonferenz mit dem Titel „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ durch. Dort wurde der Entwurf dieses Expertenstandards vorgestellt und diskutiert. Seitdem wird vonseiten einiger Fortbildungsanbieter der Eindruck erweckt, der Expertenstandard wäre bereits jetzt verbindlich. Dazu Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa): „Wer behauptet, der Standard müsse jetzt umgesetzt werden, führt Dienste und Einrichtungen bewusst in die Irre.“ Mehr lesen →

Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2009 bis 2012 sind rechtmäßig

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen erhalten seit 2009 aus dem vor allem mit Krankenversicherungsbeiträgen finanzierten Gesundheitsfonds Zuweisungen, um ihre Ausgaben zu decken. Die Zuweisungen berücksichtigen alters-, geschlechts- und risikobezogene Unterschiede in der Versichertenstruktur, um Chancengleichheit bei der Gewinnung Versicherter zu gewährleisten und Anreizen zu einer Risikoselektion entgegenzuwirken. Die dagegen klagenden Krankenkassen sind in zehn Revisionsverfahren erfolglos geblieben. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden (Az. B 1 KR 5/14 R u.a.), dass das Ausgleichsverfahren insgesamt rechtmäßig ist. Insbesondere ist die Rechts- und Datenbasis für das Jahr 2009 hinreichend.

Über 580.000 Euro Schadensersatz nach grob fehlerhafter Hüftoperation

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Patientin litt an einer Gerinnungsstörung. Diese Erkrankung wurde vor einer Hüft-Operation jedoch nicht behandelt, so dass schwere Nachblutungen auftraten. Das war grob fehlerhaft (Fehler bei der Befunderhebung) und die Patientin kann deswegen von dem Träger des für die Operation verantwortlichen Krankenhauses über 580.000 Euro Schadensersatz verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Urteil vom 21.03.2014, Az. 26 U 115/11) und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.