Über 580.000 Euro Schadensersatz nach grob fehlerhafter Hüftoperation

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Patientin litt an einer Gerinnungsstörung. Diese Erkrankung wurde vor einer Hüft-Operation jedoch nicht behandelt, so dass schwere Nachblutungen auftraten. Das war grob fehlerhaft (Fehler bei der Befunderhebung) und die Patientin kann deswegen von dem Träger des für die Operation verantwortlichen Krankenhauses über 580.000 Euro Schadensersatz verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Urteil vom 21.03.2014, Az. 26 U 115/11) und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.