1. Pflegestärkungsgesetz: Das sind die Neuerungen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat Ende Mai den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Eine Gegenüberstellung alter und neuer Regelungen hat der AOK-Bundesverband veröffentlicht – und zwar hier (pdf). Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Sozialamt darf Wohngruppenzuschlag nicht auf Sozialhilfe anrechnen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Sozialamt hatte einer Frau Sozialhilfe in Form der „Hilfe zur Pflege“ bewilligt. Allerdings zog das Amt bei der Berechnung 200 Euro ab. Dieser Betrag wurden von der Pflegekasse an die Frau als Wohngruppenzuschlag bezahlt. In einer vorläufigen Entscheidung hat das Sozialgericht Berlin die Anrechnung untersagt (Beschluss 26.5.2014, Az. S 212 SO 850/14 ER). Begründung: Die Hilfe zur Pflege und der Wohngruppenzuschlag haben unterschiedliche Zwecke. Deswegen darf der Zuschlag nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

Nachbarn müssen Hospiz in ihrer Umgebung akzeptieren

Der geplante Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses an der Rheinstraße in Hagen zu einem Hospiz mit acht Plätzen hat eine wichtige rechtliche Hürde genommen. Mit einem jetzt bekanntgegebenen Urteil vom 13. Mai 2014 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg eine Nachbarklage gegen das Vorhaben abgewiesen. Mehr lesen

Rheinland-Pfalz macht ersten Schritt zur Pflegekammer

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem am vergangenen Donnerstag erfolgten Ministerratsbeschluss zum Entwurf eines Heilberufsgesetzes ist ein weiterer Schritt zu einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz getan. „Die gewachsene Bedeutung der Kranken- und Altenpflege für das Gesundheitswesen erfordert eine Neubestimmung der Rolle der Pflegeberufe im Gesundheitswesen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten fordern die Berufsverbände der Pflege die Einrichtung einer Pflegekammer, damit die Pflege an der Weiterentwicklung ihres Berufsbildes entscheidend mitwirken kann“, erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer. Die Landesregierung unterstütze die Einrichtung einer Landespflegekammer, wie sie für alle anderen Heilberufe bereits gang und gäbe sei. Mehr lesen

Auch demenziell Erkrankte dürfen wählen!

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Sonntag ist Europawahl. An dieser dürfen auch demenziell Erkrankte teilnehmen. Das deutsche Recht kennt grundsätzlich keinen Ausschluss des Wahlrechts für den Fall, dass jemand geistig abbaut. Denn es wäre schwer, eine Grenze zu ziehen. Allerdings verliert man sein Wahlrecht, wenn man als Betreuter unter Totalbetreuung steht, d. h. wenn für alle Aufgabenkreise eine Betreuung angeordnet wurde (§ 13 Nr. 2 BWahlG). Einen Diskussionsbeitrag zu diesem Thema gibt es in der FAZ.