1. Pflegestärkungsgesetz: Das sind die Neuerungen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat Ende Mai den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Eine Gegenüberstellung alter und neuer Regelungen hat der AOK-Bundesverband veröffentlicht – und zwar hier (pdf). Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert