Pflegebegutachtung: MDK untersucht sich selbst – und lobt sich selbst!

RA Thorsten Siefarth - Logo86 Prozent der Pflegebedürftigen sind mit der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das zeigt die Auswertung von mehr als 5.500 Fragebogen, mit denen die MDK seit Januar Pflegebedürftige und Angehörige fragen, wie sie die Pflegebegutachtung des MDK bewerten. Versicherte wünschen sich aber auch Veränderungen. Dies betrifft vor allem die Beratung, ein noch stärkeres Eingehen auf ihre individuelle Pflegesituation und mehr Zeit für die Begutachtung. Von nun an soll es jedes Jahr eine repräsentative Umfrage geben.

Mehr als 17.000 Dateien heruntergeladen: Kündigung gerechtfertigt!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer hatte den betrieblichen PC ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit für seine privaten Angelegenheiten genutzt. So hatte er 17.429 Dateien, vor allem von Film- und Musikportalen, heruntergeladen. Der Arbeitgeber hatte daraufhin wegen dieser exzessiven Internetnutzung ohne Abmahnung gekündigt. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (6.5.2014, Az.: 1 Sa 421/13). Selbst die 21jährigere Betriebszugehörigkeit ändere daran nichts.

Urteil des Bundesgerichtshofs: Leitlinien sind noch keine Standards

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn sich Ärzte an Leitlinien halten, dann kann sie dies haftungsrechtlich entlasten. Allerdings gibt es keinen Automatismus. Die Ärztezeitung berichtet über ein Urteil des Bundesgerichtshofs (pdf) vom 15.4.2014 (Az. VI ZR 382/12), in dem klargestellt wird, dass Leitlinien „nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden“ dürfen. Man müsse nicht die Leitlinien anderer Fachgebiete kennen oder künftige Leitlinien voraussehen. Diese Rechtsgrundsätze sind durchaus auf den Pflegebereich übertragbar: Leitlinien sind noch keine pflegerischen Expertenstandards.

Heute ist der 150. Geburtstag von Alois Alzheimer

RA Thorsten Siefarth - LogoAlois Alzheimer war ein deutscher Psychiater und Neuropathologe. Er beschrieb als erster eine Demenzerkrankung, die nach ihm benannt wurde: die Alzheimersche Krankheit. Der am 14. Juni 1864 in Marktbreit in Unterfranken geborene Alois Alzheimer wäre heute 150. Jahre alt geworden. Wer mehr über diesen Mann erfahren will: Ein interessanter Artikel in der Ärztezeitung gibt Auskunft. Und natürlich Wikipedia.

Urlaub: Abgeltungsanspruch kann vererbt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer starb im November 2010. Bis dahin hatte er 140,5 Tage offenen Jahresurlaub angesammelt. Seine Witwe wollte dafür eine (finanzielle) Abgeltung. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass der Arbeitgeber an die Witwe zahlen muss (Urteil v. 12.6.2014, Az. C-118/13). Mit anderen Worten: Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Weiter entschieden die Richter, dass der Anspruch nicht von einem im Vorfeld gestellten Antrag abhängig ist.