Der Qualitätsbericht 2011/2012 der Münchner Heimaufsicht spricht von einem bedenklichen Umgang mit Psychopharmaka. Die erhobenen Daten würden zeigen, dass zu schnell zu viele Medikamente aus der Gruppe der Psychopharmaka verabreicht werden. Deswegen hat sich unter Federführung des Amtsgerichts München im November 2013 eine Arbeitsgruppe gegründet. Diese soll eine Sensibilisierung im Umgang mit Medikamenten, die freiheitsentziehende Wirkung haben können, erreichen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Beteiligten fördern. Am 6.11.14 wird ein Fachtag veranstaltet werden, an dem Vertreter der Alten- und Pflegeeinrichtungen in München, Fach- und Hausärzte, Angehörigenvertreter und -beiräte, Betreuungsvereine und Vertreter der Psychiatrien in München zu dem Thema informiert werden. Mehr lesen
Mitten im Sommer: Bundessozialgericht entscheidet über Unfall bei Weihnachtsfeier
Die Beschäftigten eines Teams veranstalteten außerhalb der Arbeitszeit von 15 bis 19 Uhr (nur für ihr Team) in einem Bowlingcenter eine Weihnachtsfeier. Organisation und Kosten hatten sie selbst übernommen. Bei der Feier kam es dann zu einem Unfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht aufkommen muss. Das entschied das Bundessozialgericht (Urt. v. 26.6.2014, Az. B 2 U 7/13 R). Begründung: Die Betriebsfeier wurde nicht „von der Autorität der Betriebsleitung getragen“. Das gilt auch dann, wenn die Unternehmensleitung Kenntnis von der Veranstaltung hat. Der Bereichsleiter äußerte sich zwar positiv zur Durchführung dieser Feier, billigte sie dadurch aber noch nicht als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung der Unternehmensleitung.
Sozialhilfeträger muss Hausnotruf bezahlen
Die Kosten für einen behinderungsbedingt notwendigen Hausnotruf sind vom zuständigen Sozialhilfeträger vollständig zu erstatten. Eine Begrenzung der Kostenübernahme auf einen Teil der Hausnotruf-Kosten, eine „Grundgebühr“, ist nicht zulässig. Dies hat das Sozialgericht Wiesbaden in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen
Bundesgesundheitsministerium: Eigene Internetseite für Pflegestärkungsgesetze
Das erste Pflegestärkungsgesetz wurde Ende Mai im Bundeskabinett auf den Weg und heute in den Bundestag eingebracht. Das zweite ist bereits in Planung. Über den aktuellen Stand und den Inhalt dieser Gesetze informiert das Bundesgesundheitsministerium auf einer ausführlichen Internetseite. Sie können diese hier aufrufen.
Telefon „auf laut“: Aussage des Zuhörers darf im Prozess verwertet werden!
Das kann in Haftungsfällen auch in der Pflege einmal relevant sein: Ein Gesprächspartner stellt das Telefon „auf laut“ und teilt dies dem anderen mit. Was er nicht explizit sagt: Eine andere Person hört mit. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dazu entschieden, anders als die erste Instanz, dass die Aussage des Zuhörers in einem Zivilprozess verwertet werden darf (Urteil vom 8.1.2014, Az. 5 U 849/13). Begründung: Wer weiß, dass das Telefon „auf laut“ steht, der muss damit rechnen, dass Dritte mithören.
Bis zu 15 Minuten in Pflegeheim ohne Aufsicht: keine Pflichtverletzung!
Im August 2010 wurde die Alzheimer-Patientin wie jeden Tag in den Speisesaal geführt. Nachdem man sie in einen Sessel gesetzt hatte, wurde sie an den Tisch geschoben. Kurze Zeit später bemerkte das Pflegepersonal, dass die Seniorin nicht mehr in ihrem Sessel saß. Sie war in das Treppenhaus gelaufen, dort gestürzt und hatte sich Brüche, u. a. am Halswirbel, zugezogen. Doch das Heim muss nicht für den Sturz haften. Es sei keine Pflichtverletzung, wenn man einen Pflegebedürftigen bis zu 15 Minuten unbeobachtet lässt. Das hat das Landgericht Coburg entschieden (Urteil vom 24.1.2014, Az. 22 O 355/11). Mehr Infos zu dem Fall gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.