Sie suchen ein Urteil aus dem Pflegerecht? Hier werden Sie geholfen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt seit Ende Januar gemeinsam mit der juris GmbH den online-Service www.rechtsprechung-im-internet.de bereit. Dort können Sie ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010 recherchieren und kostenlos abrufen. Für das Sozialrecht gibt es aber bereits seit längerem ein Angebot, das viel mehr Entscheidungen enthält. Und zwar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de. Mit dieser Suchmaske können Sie recherchieren und Gerichtsentscheidungen kostenlos im Volltext abrufen. Und nicht zu vergessen: dejure.org. Dies ist ein Portal, dass ebenfalls kostenlos abrufbare Urteile, aber aus allen Rechtsbereichen, ermittelt. Mehr als 1.000.000 Entscheidungen sind mittlerweile eingestellt.

Urteil des Bundesgerichtshofs: Leitlinien sind noch keine Standards

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn sich Ärzte an Leitlinien halten, dann kann sie dies haftungsrechtlich entlasten. Allerdings gibt es keinen Automatismus. Die Ärztezeitung berichtet über ein Urteil des Bundesgerichtshofs (pdf) vom 15.4.2014 (Az. VI ZR 382/12), in dem klargestellt wird, dass Leitlinien „nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden“ dürfen. Man müsse nicht die Leitlinien anderer Fachgebiete kennen oder künftige Leitlinien voraussehen. Diese Rechtsgrundsätze sind durchaus auf den Pflegebereich übertragbar: Leitlinien sind noch keine pflegerischen Expertenstandards.