14.828 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2015 begutachtet. In 4.046 Fällen und damit in jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst kritisiert die unzureichende und intransparente Datenlage. Mehr lesen
Nicht mehr zögern: Jetzt Antrag auf Pflegestufe stellen!
Wer bislang noch gezögert hat, einen Antrag zur Pflegeeinstufung zu stellen, der sollte das unbedingt jetzt erledigen. Denn wenn eine Pflegestufe zuerkannt wird, dann wird diese ab dem 1. Januar 2017 automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Die Überleitung hat dann meist höhere Leistungen der Pflegekassen zur Folge. Das gilt selbst dann, wenn man „nur“ die sogenannte Pflegestufe 0 hat, aber eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ vorliegt. Auch in diesem Fall erfolgt die automatische Überleitung, sogar in Pflegegrad 2. Den Einstufungsantrag kann man ohne besondere Form bei seiner Pflegekasse stellen. Selbst ein Anruf ist rechtlich schon ein wirksamer Antrag!
Zum Internationalen Tag der Pflegenden: Bundesweiter Personalschlüssel gefordert!
Pünktlich zum heutigen Tag der Pflegenden fordert die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel in der Pflege. Bisher wird die Personalausstattung für eine Pflegeeinrichtung individuell zwischen den Pflegekassen, den Kommunen und der jeweiligen Einrichtung ausgehandelt. Außerdem müsse das Personal künftig über die Pflegeversicherung bezahlt werden, damit die Kosten nicht länger hauptsächlich den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen alleine aufgebürdet würden, forderte die Ministerin. Dieses Anliegen wird auch von der rheinland-pfälzischen Pflegekammer unterstützt. Deren Mitglieder haben die Landesregierung aufgerufen, die im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes bereitgestellten Mittel für bessere Personalschlüssel einzusetzen. Die Gelder müssten vor allem verwendet werden, um die Pflegekräfte zu entlasten, so Kammerpräsident, Markus Mai.
Pflegebedürftigkeit: Ab 1. Juli keine Wiederholungsbegutachtungen
Das Pflegestärkungsgesetz II bringt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Pflegestufen werden durch Pflegegrade abgelöst. Die Vorbereitung für die Umstellung sind schon voll im Gang. Ab Januar 2017 werden dann alle Pflegebedürftigen entsprechend der vorliegenden Pflegestufen in die entsprechenden Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Außerdem werden bereits ab dem 1. Juli dieses Jahres keine Wiederholungsbegutachtungen bei bereits begutachteten Pflegebedürftigen mehr durchgeführt. Der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen, weil er für die zweite Jahreshälfte mit einem erhöhten Aufkommen an Erstanträgen auf eine Pflegeeinstufung (noch nach dem alten System) rechnet.
Inanspruchnahme von Elternzeit: Fax reicht nicht aus!
Ein Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis. Im Kündigungsrechtsstreit machte die klagende Arbeitnehmerin geltend, sie habe dem Arbeitgeber nach der Geburt ihrer Tochter per Telefax mitgeteilt, dass sie Elternzeit für zwei Jahre in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber habe deshalb das Arbeitsverhältnis nach § 18 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) nicht kündigen dürfen. Die Vorinstanzen haben der Kündigungsschutzklage noch stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob die Urteile jedoch auf. Mehr lesen
Wird neues Pflegeberufegesetz doch erst 2019 starten?
Wie der Internetdienst von Häusliche Pflege meldet, hat die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU), angekündigt, dass sich der Start des Pflegeberufegesetzes voraussichtlich um ein Jahr verschieben wird. Bereits zuvor hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, das Pflegeberufegesetz auf Januar 2019 zu verschieben. Derzeit bereitet der Bundestag für den Gesetzentwurf die Expertenanhörung durch die Ausschüsse für Gesundheit, Familie und Bildung vor. Die Anhörung soll am 30. Mai stattfinden.