Ehepartner sollen sich automatisch gegenseitig vertreten dürfen

RA Thorsten Siefarth - LogoEhepartner sind grundsätzlich nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten. Die Heirat reicht dazu nicht. Man muss sich regelrecht bevollmächtigen. Der Bundesrat möchte nun, dass sich Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Gesundheitssorge und Fürsorge künftig automatisch vertreten dürfen. Er hat dazu am 14.10.2016 eine Gesetzesinitiative beschlossen: Ist eine volljährige Person aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und hat die betroffene Person nichts Gegenteiliges geäußert, so darf der Partner die mit dem Krankheitsfall unmittelbar zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln. Er kann dann beispielsweise in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen.

Bundesrat: Drittes Pflegestärkungsgesetz muss an zentralen Stellen geändert werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) der Bundesregierung muss nach Ansicht des Bundesrates an zentralen Stellen verändert werden. So seien die geplanten Änderungen und Leistungsausweitungen mit erheblichen Mehrausgaben für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe verbunden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf. Mehr lesen →

Zweites Pflegestärkungsgesetz: Überleitung in neues System darf nicht zu Leistungskürzungen führen

RA Thorsten Siefarth - LogoAb Anfang nächsten Jahres kommt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Mit im Schlepptau soll es zukünftig in stationären Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Pflegegrad einen einheitlichen Eigenanteil (EEE) geben. Pflegebedürftige müssen also auch bei höherer Pflegestufe immer nur einen gleichbleibenden Eigenanteil zahlen. Bei der Überleitung vom alten auf das neue System kann es nun aber passieren, dass sich ein negativer EEE errechnet. Das Bundesgesundheitsministerium hat nunmehr in einer Handreichung (pdf, 210 KB) empfohlen, dass die Kassen Leistungskürzungen möglichst vermeiden und den Differenzbetrag zur Finanzierung von Unterkunft und Verpflegung heranziehen sollen.

„Pflegekammer light“: Bayerisches Kabinett genehmigt Gesetzentwurf

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) geht mit der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ einen Sonderweg. Die Besonderheit gegenüber einer Pflegekammer: Es soll keine Pflichtmitgliedschaft geben. Das Bayerische Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf gestern genehmigt. Das Gesetz kommt nun in den Landtag und muss dort noch verabschiedet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen.

Kassenchef gibt Manipulationen in Milliardenhöhe zu!

RA Thorsten Siefarth - LogoZwischen den Krankenkassen gibt es Ausgleichszahlungen. Das geschieht über den Risikostrukturausgleich. Wer viele risikoreiche Versicherte hat, der bekommt aus einem Topf Geld überwiesen. Dieser wird letztlich von den Versicherungen mit einer „guten“ Risikostruktur bezahlt. Nun hat der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, in einem Interview gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (Dyrk Scherff) eingeräumt, dass die Kassen laufend manipulieren. Sie versuchen die Ärzte dazu zu bringen, für die Patienten möglichst viele Diagnosen zu Papier zu bringen. „Aus einem leichten Bluthochdruck wird ein schwerer. Aus einer depressiven Stimmung eine echte Depression, das bringt 1000 Euro mehr im Jahr pro Fall.“

Bewohnerin hat Schreienfälle: Pflegeheim darf ihr kündigen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kündigung eines Platzes in einem Pflegeheim ist für den Inhaber eine schwierige Angelegenheit. Es geht nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 12 Abs. 1 WBVG). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss aber anerkannt, dass ein solcher gegeben sein kann, wenn eine Bewohnerin unter ständigen Schreianfällen leidet und dadurch Mitbewohner einschüchtert, belästigt und verängstigt und auch Pflegekräfte völlig entnervt sind (Beschluss vom 22.7.2016, Az. 8 W 38/16).