Statt Pflegekammer: „Vereinigung der bayerischen Pflege“ rückt näher

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Ausschuss für Gesundheit und Pflege hat am 21. Februar 2017 dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege (Pflegevereinigungsgesetz – PfleVG) (pdf, 0,5 MB) zugestimmt. Die Grünen und die Freien Wähler haben sich in der Diskussion weiterhin für die Pflegekammer eingesetzt, CSU und SPD dagegen. Etliche Berufsverbände erneuern ihre Kritik am bayerischen Vorhaben. Das neue Modell schaffe keine Selbstbestimmung für die Pflege. Noch ist das Gesetz aber nicht beschlossen. Die zweite Lesung im Parlament steht noch aus.

„Pflegekammer light“: Bayerisches Kabinett genehmigt Gesetzentwurf

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) geht mit der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ einen Sonderweg. Die Besonderheit gegenüber einer Pflegekammer: Es soll keine Pflichtmitgliedschaft geben. Das Bayerische Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf gestern genehmigt. Das Gesetz kommt nun in den Landtag und muss dort noch verabschiedet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen.

Pflegekammer in Bayern vom Tisch

RA Thorsten Siefarth - LogoWie die Online-Ausgabe der ÄrzteZeitung berichtet, hat der Ministerrat in Bayern beschlossen, eine „Vereinigung der bayerischen Pflege“ auf den Weg zu bringen. Damit ist die Pflegekammer vom Tisch. Zukünftig soll es in Bayern eine Interessenvertretung für die Pflegeberufe geben, die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruht und ohne Pflichtbeiträge auskommt. Die neue Interessenvertretung soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Sie werde bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Vorhaben der Staatsregierung, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. Auch die Qualität in der Pflege solle sie weiterentwickeln, bei der Fortbildung beteiligt sein und Aufsichtsfunktionen erhalten.