„Pflegekammer light“: Bayerisches Kabinett genehmigt Gesetzentwurf

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) geht mit der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ einen Sonderweg. Die Besonderheit gegenüber einer Pflegekammer: Es soll keine Pflichtmitgliedschaft geben. Das Bayerische Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf gestern genehmigt. Das Gesetz kommt nun in den Landtag und muss dort noch verabschiedet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen.

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