Bayerisches Kabinett beschließt „Pflegekammer light“

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Pflegekräfte sollen eine Interessenvertretung ohne Zwangsbeiträge bekommen. Das Kabinett billigte am Dienstag das entsprechende Konzept von Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml. Kernpunkt ist die Schaffung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der einzelne Pflegekräfte und deren Berufsverbände freiwillig Mitglied werden können. Im Gegensatz zu einer klassischen Pflegekammer wird auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge verzichtet.



Körperschaft erhält Präsidium und Geschäftsstelle

Das Konzept sieht vor, dass der Interessenvertretung auch staatliche Vollzugsaufgaben übertragen werden können – etwa Bewilligungen nach der Förderrichtlinie in der Altenpflege. Die Körperschaft soll von einem Präsidium nach außen vertreten werden und eine Geschäftsstelle erhalten. Die Politik erhält mit der Körperschaft einen einheitlichen Ansprechpartner in allen Belangen der Pflege, der die Interessen der Pflege bündeln kann.

Ministerin will auch Anhänger der Pflegekammer überzeugen

Staatsministerin Huml wird nun einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten. Dabei werden die Verbände der Pflegenden und der Träger von Pflegeeinrichtungen einbezogen. Die Staatsministerin unterstrich: “Ich setze darauf, dass sich viele Pflegende für diese Interessenvertretung entscheiden. Außerdem hoffe ich, auch bisherige Anhänger einer klassischen Pflegekammer von meinem Modell überzeugen zu können. Denn klar ist: Es entspricht dem Wunsch vieler Pflegekräfte, dass auf Zwangsbeiträge verzichtet wird.”

Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 30.5.2015

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