Zweites Pflegestärkungsgesetz: Überleitung in neues System darf nicht zu Leistungskürzungen führen

RA Thorsten Siefarth - LogoAb Anfang nächsten Jahres kommt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Mit im Schlepptau soll es zukünftig in stationären Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Pflegegrad einen einheitlichen Eigenanteil (EEE) geben. Pflegebedürftige müssen also auch bei höherer Pflegestufe immer nur einen gleichbleibenden Eigenanteil zahlen. Bei der Überleitung vom alten auf das neue System kann es nun aber passieren, dass sich ein negativer EEE errechnet. Das Bundesgesundheitsministerium hat nunmehr in einer Handreichung (pdf, 210 KB) empfohlen, dass die Kassen Leistungskürzungen möglichst vermeiden und den Differenzbetrag zur Finanzierung von Unterkunft und Verpflegung heranziehen sollen.

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