„Pflegekammer light“: Bayerischer Landespflegerat lehnt Gesetzentwurf ab

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bayerische Landespflegerat (BLPR) lehnt den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Interessenvertretung der professionellen Pflege ab. Gestützt wird dies durch ein vom BLPR beauftragtes Rechtsgutachten des Juristen und Heilberufekammer-Experten Prof. Dr. Heinrich Hanika (pdf, 0,7 MB). Danach komme der Gesetzentwurf den wesentlichen Forderungen der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht nach. Die professionelle Pflege könne im Falle einer „Pflegekammer light“ mit anderen Playern im Gesundheitswesen nicht auf Augenhöhe agieren und würde letztlich gesellschaftlich abgewertet.



Anders als bei den im Gesundheitswesen etablierten Kammern der anderen Berufsgruppen mangele es vor allem an der gesetzlichen Verankerung im Heilberufekammergesetz.

Auch die vom Gesundheits- und Pflegeministerium angekündigte Gestaltung der Vereinigung als Selbstverwaltungsorgan sei äußerst problematisch.

Ohne Pflichtmitgliedschaft für professionell Pflegende wird eine demokratische Legitimation der Organisation von vornherein verhindert. Die Zulassung von Berufs-, Träger- und eventuell sogar Arbeitgeberverbänden als freiwillige Mitglieder öffne zudem der Vertretung von Partikularinteressen die Tür und steht in klarem Widerspruch zur Selbstverwaltung, vor allem aber zur vom Ministerium erklärten Absicht, der professionellen Pflege eine starke Stimme zu verleihen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Struktur der Vereinigung verwässere die Position professionell Pflegender gegenüber den anderen, durch Kammern vertretenen Berufsgruppen des Gesundheitswesens.

Da sich die Vereinigung der bayerischen Pflege wegen der freiwilligen Mitgliedschaft nicht zuverlässig aus den Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren könne und somit in wesentlichen Teilen den Staatshaushalt belaste, hält der BLPR weder die Unabhängigkeit noch die Planungssicherheit für gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landespflegerates vom 23.9.2016

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