Streit im Heim? Neue Broschüre hilft bei außergerichtlicher Schlichtung!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit in einer Pflegeeinrichtung keine einvernehmliche Lösung gibt, dann können Pflegeheimbewohner vor Gericht ziehen. Das dauert womöglich aber lange und kostet Geld. Besser ist mitunter eine außergerichtliche Schlichtung. Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Das 26-seitige Heft kann kostenlos bestellt werden bei BAGSO e.V., Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn, bestellungen@bagso.de, www.bagso.de.

Bundesgerichtshof: Krankenversicherung muss Laser-Operation grundsätzlich übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine private Krankenversicherung hatte es abgelehnt, die Kosten für eine Laser-Operation an den Augen zu übernehmen. Es liege keine Krankheit vor, weil die Fehlsichtigkeit von -3, bzw. -2,75 Dioptrien altersentsprechend normal sei. Außerdem könne die Versicherte darauf verwiesen werden, eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Diese Einwände lies der Bundesgerichtshof nicht gelten (Urteil vom 29.3.2017, Az. IV ZR 533/15). Das Landgericht Heidelberg muss jetzt erneut prüfen, ob die durchgeführte Operation eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellte.

Urteil zur Probezeit: Arbeitgeber muss klar und deutlich formulieren!

RA Thorsten Siefarth - LogoUnklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders. Dieser Grundsatz aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen trifft auch einen Arbeitgeber, der in einem Vertrag die Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende geregelt hatte. Seiner Meinung nach sollte es in der Probezeit bei den von § 622 Abs. 3 BGB vorgesehen zwei Wochen bleiben. Doch das Bundesarbeitsgericht bestätigte: Da die Formulierung des Arbeitgebers im Vertrag unklar war, musste er die lange Kündigungsfrist von sechs Wochen auch in der Probezeit gegen sich gelten lassen.

Aufregung um Studie: Bundesweit rund 21.000 Patiententötungen?

RA Thorsten Siefarth - LogoWelt.de (Anette Dowideit) berichtet von einer Studie von Wissenschaftlern der Universität Witten/Herdecke. 5000 Ärzte, Kranken- und Altenpfleger waren befragt worden, ob sie innerhalb der vergangenen zwölf Monaten Tötungen von Patienten vorgenommen oder beobachtet hätten. Beihilfe zum Suizid wurde ausdrücklich nicht erfasst. Rund drei Prozent der Ärzte, fünf Prozent der Altenpfleger und 1,5 Prozent der Krankenpfleger haben dies bejaht. Hochgerechnet ergibt dies 21.000 Tötungsfälle. Dazu zählen Mord und Totschlag, aber auch Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe). Die Studie ist heiß umstritten. Mehr dazu unter welt.de.

Urteil aus NRW: Platzobergrenze für Pflegeeinrichtungen ist rechtens

RA Thorsten Siefarth - LogoDie vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebene Platzobergrenze (max. 80 Plätze) für stationäre Pflegeeinrichtungen hat das Verwaltungsgericht Aachen bestätigt (Az. 2 K 596/15). § 20 Absatz 2 des nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetzes sei verfassungsgemäß und verhältnismäßig. So rechtfertige es die pflegepolitische Entscheidung des Gesetzgebers, alte Menschen in dezentralen, überschaubaren Einrichtungen unterzubringen, in die Freiheit der Berufs­aus­übung einzugreifen. Mit der Begrenzung auf 80 Plätze liege auch keine Ver­letzung des Eigentumsrechts vor, da das Gebäude eine soziale Funktion erfülle. Damit unterlag ein Investor, der auf dem Klageweg die Genehmigung für den Neubau eines Pflegeheims mit 124 Plätzen durchzusetzen wollte. Der Kläger könnte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege angepasst

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege hinsichtlich der besonderen Belange von Palliativpatienten angepasst. Außerdem gab es aufgrund es zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) eine Überarbeitung. Und eine wichtige Klarstellung zur Medikamentengabe. Mehr lesen