Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen müssen einem Patienten ohne Deutschkenntnisse keinen Dolmetscher für Arztbesuche und Behandlungen bezahlen. Das hat das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gestern bekanntgegeben (Urteil vom 23.1.2018, Az. L 4 KR 147/14). Es komme nicht darauf an, dass der Arzt die Hilfe eines Dolmetschers befürworte oder gar anordne. Abrechnungsfähig sei nur das, was der Arzt selbst ausführe. Tätigkeiten von Hilfspersonen seien nur dann abrechenbar, wenn sie unmittelbar zur ärztlichen Behandlung zählten und vom Arzt fachlich überwacht und angeleitet würden.

Urteil zur Online-Bestellung von Medikamenten: Widerruf ist möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoVersandapotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Online-Apotheke Apovia entschieden. Das Gericht untersagte dem Betreiber außerdem, eine gebührenpflichtige Telefonnummer für die Kundenberatung anzugeben. Mehr lesen

Heimaufsicht schafft vorgeschriebene Prüfungen nicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Heimaufsicht kommt in vielen Teilen Deutschlands ihrer Kontrollpflicht von Pflegeinrichtungen nicht nach. Nach gemeinsamen Recherchen von NDR und MDR werden in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg und Bremen die vorgeschriebenen Prüfquoten bei weitem nicht erzielt. So erreicht Hamburg im Jahr 2017 nur eine Prüfquote von 22 Prozent. In Niedersachsen dagegen schaffen die Heimaufsichten ihre vorgeschriebenen Prüfungen. Mehr Infos gibt es beim NDR.

Welche Leistungen stehen mir zu? Der Pflegeleistungshelfer gibt Auskunft!

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer noch bestehen bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen große Unsicherheiten über die Leistungen der Pflegeversicherung. Niemand weiß so richtig, welche Leistungen ihm aus dem Sozialgesetzbuch XI zustehen. In dieser Situation hilft ein digitaler Ratgeber: der Pflegeleistungshelfer. Er kommt vom Bundesgesundheitsministerium und führt online Schritt für Schritt durch einen Fragebogen. Am Ende erfährt der Benutzer dann die ihm zustehenden Leistungen. Mit Erläuterungen. Vorbildlich!