Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoKrankenkassen müssen einem Patienten ohne Deutschkenntnisse keinen Dolmetscher für Arztbesuche und Behandlungen bezahlen. Das hat das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gestern bekanntgegeben (Urteil vom 23.1.2018, Az. L 4 KR 147/14). Es komme nicht darauf an, dass der Arzt die Hilfe eines Dolmetschers befürworte oder gar anordne. Abrechnungsfähig sei nur das, was der Arzt selbst ausführe. Tätigkeiten von Hilfspersonen seien nur dann abrechenbar, wenn sie unmittelbar zur ärztlichen Behandlung zählten und vom Arzt fachlich überwacht und angeleitet würden.