Urteil: Blindengeld auch für schwer demente Menschen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landessozialgericht München hat entschieden, dass Blindengeld auch dann gewährt werden kann, wenn die Betroffenen krankheitsbedingt nicht an der Untersuchung zur medizinischen Beurteilung mitwirken können. Hier ging es um eine Frau mit einer schweren demenziellen Veränderung. Mehr lesen

Urteil: Schiedsstelle muss notfalls selbst ermitteln

RA Thorsten Siefarth - LogoAmbulante Dienste müssen mit den Sozialleistungsträgern in der Regel eine Vergütungsvereinbarung abschließen, wenn sie später mit dem Sozialamt abrechnen wollen. Kommt es dabei zu Streitigkeiten, so kann eine Schiedsstelle eingeschaltet werden. Diese überprüft dann in einem zweistufigen Verfahren zunächst, ob die Kostenkalkulation des Dienstes nachvollziehbar ist. Auf der zweiten Stufe muss sich dann herausstellen, ob die geforderten Preise im Vergleich zu anderen Anbietern angemessen sind. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass eine gemäß § 80 SGB XII angerufene Schiedsstelle bei seiner Prüfung nicht auf die vorgelegten Unterlagen beschränkt sei, sondern notfalls selbst ermitteln müsse. Mehr lesen

Mehr Pflegebedürftige beziehen Sozialhilfe

RA Thorsten Siefarth - LogoWie die Ärztezeitung berichtet, machte die die Linke-Fraktionsvize Sabine Zimmermann im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Berlin auf gestiegene Zahlen beim Sozialhilfebezug aufmerksam. So haben im Jahr 2005 rund 340.000 Pflegebedürftige Sozialhilfe bezogen, 2014 waren es bereits 453.000. Auch die Ausgaben wuchsen. So wurden für die „Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2005 ca. 2,6 Mrd. Euro ausgegeben und zuletzt 3,5 Mrd. Euro. Mein Kommentar: Damit ist noch nicht unbedingt belegt, dass heutzutage ein größerer Anteil der Pflegebedürftigen zum Sozialfall wird. Denn der demografische Wandel führt zu einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger und damit auch zu einer steigenden Zahl von Hilfeempfängern.

Pflegekosten im Alter: Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der Süddeutschen Zeitung hinterfragt Wolfgang Janisch die aktuelle gesetzliche Lage. Seit mehr als 100 Jahren ist in Deutschland gesetzliche geregelt, dass nicht nur Eltern ihren Kindern, sondern auch Kindern ihren Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind. Das wird insbesondere dann aktuell, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Allerdings führt diese Rechtslage zu mancherlei Unstimmigkeiten und ist auch ungerecht. Insbesondere für solche Kinder, die aus bescheidenen Verhältnissen kommen und sich im Lauf der Zeit etwas aufgebaut haben. Das Bundesjustizministerium sieht jedoch, so heißt es in dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung, momentan keinen Handlungsbedarf.

Gericht stoppt Einsatz eines Hartz-IV-Empfängers in Seniorenbetreuung

RA Thorsten Siefarth - LogoEinem Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) darf keine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, die ihn zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung verpflichtet, wenn er keine entsprechende berufliche Vorbildung oder sonstigen ausreichenden Vorkenntnisse für diese Tätigkeiten hat. Dies hat der 3. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz entschieden. Mehr lesen

Neulich vor dem Sozialgericht: Mann erhebt 138 Klagen gleichzeitig!

RA Thorsten Siefarth - LogoLegal Tribune Online berichtet von einem Strafgefangenen, der vor den Sozialgerichten im Laufe der Zeit mehr als 2.000 Verfahren bestritten hat. Die Gerichte hätten dessen Anträge meist über Jahre liegen lassen und dann ohne Begründung abgewiesen. In 138 Fällen will der Mann nun eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Höhe von jeweils 1.200 Euro, insgesamt also 165.500 Euro.

Sämtliche 138 Klagen wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg jedoch ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Darüber hat sich der Kläger beim Bundessozialgericht beschwert. Und das hat dem am Donnerstag stattgegeben!

Das Landessozialgericht habe den Anspruch auf rechtliches Gehör des Klägers verletzt. Zwar läge beim Kläger laut Gutachten eine „verfestigte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und querulatorischen Zügen“ vor, aber er sei prozessfähig. Er habe sein Anliegen nicht „völlig wirr“ vorgetragen und die Zahlung der Entschädigung auch wirklich erreichen wollen.

Das Landessozialgericht hätte die Entschädigungsklagen also nicht einfach als als „offensichtlich haltlos“ ablehnen und aus dem Prozessregister austragen dürfen. Es muss die Entschädigungsklagen nun erneut prüfen. Womöglich kann es diese aber „abbiegen“, indem es vom Kläger einen Gerichtskostenvorschuss verlangt – 213 Euro für jedes der 138 Verfahren.