Urteil: Blindengeld auch für schwer demente Menschen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landessozialgericht München hat entschieden, dass Blindengeld auch dann gewährt werden kann, wenn die Betroffenen krankheitsbedingt nicht an der Untersuchung zur medizinischen Beurteilung mitwirken können. Hier ging es um eine Frau mit einer schweren demenziellen Veränderung. Mehr lesen