Im November wurde das Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet. Mit an Bord hatte es auch Neuerungen, die für die Pflege interessant sind. So werden Versorgungslücken geschlossen, wenn Patienten noch nicht im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig sind und deshalb keine Ansprüche auf Pflegeleistungen haben. Mit dem Inkrafttreten ab dem kommenden Jahr können Patienten, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt vorübergehend weiter versorgt werden müssen, künftig eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Gleiches gilt bei einer ambulanten Operation außerhalb eines Krankenhauses. Ergänzend dazu werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Mehr lesen
Krankenversicherungsrecht
Bundessozialgericht: Private Krankenkasse muss Umbau einer Dusche bezahlen!
Wenn die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird, dann muss die Krankenkasse eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezahlen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Hier ging es um den Umbau einer Dusche. Und die Frage, ob dadurch die häusliche Pflege „erheblich erleichtert“ wird. Das Bundessozialgericht hat dazu die Urteile der beiden ersten Instanzen aufgehoben, und die Kasse dazu verpflichtet, den Umbau zu zahlen. Mehr lesen
Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz „mit Bedauern“
Das Hospiz- und Palliativgesetz hat heute den Bundesrat passiert. „Mit Bedauern“ stellt die Länderkammer jedoch fest, dass der zuvor erfolgte Beschluss im Bundestag „wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 (…) unberücksichtigt lässt.“ Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote seien nicht ausreichend. Auch die Finanzierung sei fraglich. Auch müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen vermieden werden. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
E-Health-Gesetz kommt endlich in Fahrt
Kurz vor Tores Schluss wird noch heftig am E-Health-Gesetz geschraubt. Die Ärztezeitung berichtet in einem tollen Überblick über dreizehn Änderungsanträge, die bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes am 3. Dezember noch bearbeitet werden müssen. Dabei geht es u.a. um Medikationspläne, Patientenakten und Video-Sprechstunden.
Bundesverfassungsgericht nimmt Gemeinsamen Bundesausschuss unter die Lupe!
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist eines der höchsten Gremien im Gesundheitswesen Deutschlands. Aufgrund seiner Richtlinien wird rechtsverbindlich über die Leistungsansprüche der Krankenversicherten entschieden. In einem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall ging es um die Versorgung mit einem bestimmten Medizinprodukt zur Therapie einer Blasenerkrankung. Auch in diesen Bereich greift der G-BA mit einer Richtlinie ein. Die dazu eingereichte Verfassungsbeschwerde moniert aber, dass der G-BA gar nicht ausreichend demokratisch legitimiert sei. Mehr lesen
Kein Scherz: Comicfiguren auf der elektronischen Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung hat es eines der beiden Industriekonsortien nicht geschafft, funktionierende Lesegeräte bereitzustellen. Und das obwohl das Projekt schon seit mehr als zehn Jahren läuft und dabei mehr als eine Milliarde Euro verschlungen hat. Nun berichtet die Bundestagsfraktion Die Linke, es seien schon Gesundheitskarten ausgegeben worden, die mit Comicfiguren statt Passfotos versehen waren. Zudem sei es offenbar möglich, sich eine eGK mit eigenem Passbild auf den Namen eines anderen Versicherten zu besorgen. Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage wissen, wie sie diese Probleme einschätzt.