Sturz einer Pflegebedürftigen: Heim in zweiter Instanz entlastet

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landgericht Görlitz hatte 2014 ein Pflegeheim zu Schadensersatz in Höhe von 7.000 Euro verurteilt. Eine FSJ’lerin (Teilnehmerin an Freiwilligem Sozialen Jahr) hatte eine Pflegebedürftige nicht ausreichend stützen können. Nun berichtet die Ärztezeitung, dass das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 1077/14) gekippt wurde. Es lag letztlich doch kein Organisations- und Überwachungsfehler der Pflegeeinrichtung vor. Das wurde durch die Aussage einer Gutachterin im Prozess gestützt. Diese war der Ansicht, dass eine pflegebedürftige Person, die noch dazu in der Lage ist, einen Rollator zu benutzen, „erst recht in der Lage ist, sich an einer Tischkante festzuhalten“. Die Klageabweisung ist rechtskräftig.

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber muss Kosten für Wäsche notwendiger Hygienekleidung tragen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesarbeitsgericht hat gestern ein Urteil für Schlachtbetriebe gefällt (Az. 9 AZR 181/15). Das lässt sich problemlos auf Pflegebetriebe übertragen 🙂 . Für das Waschen der Hygienekleidung hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn abgezogen. Zu Unrecht, wie die obersten Arbeitsrichter urteilen. Es komme darauf an, in wessen Interesse das Geschäft oder die Handlung vorgenommen wird. Beim Tragen notwendiger Hygienekleidung gehe es vor allem um das Interesse des Arbeitgebers. Deswegen muss er – und nicht der Arbeitnehmer – für das Waschen bezahlen. Und das gilt auch im Pflegebereich.

Einseitige Erhöhung des Heimentgelts: Bundesgerichtshof kippt Vertragsklausel

RA Thorsten Siefarth - LogoBetreiber von Pflegeheimen und anderen Wohn- und Betreuungseinrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine in Heimverträgen übliche Klausel eines Anbieters statt. Mehr lesen

Zusätzliche Betreuungsleistungen: Kasse gibt in zwei Musterklagen nach!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 104 Euro monatlich. Und zwar dann, wenn vor der Inanspruchnahme kein entsprechender zusätzlicher Antrag gestellt worden war – obwohl die Person nachweislich pflegebedürftig war und bereits zuvor reguläre Pflegeleistungen beantragt und bezogen hatte. Von dieser Praxis hat sich die Kasse jetzt verabschiedet. Mehr lesen

Kasse muss zügig entscheiden – Postlaufzeiten sind ihr aber nicht anzulasten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesetzgeber hat vor einigen Jahren einen Turbo in das Entscheidungsverfahren bei den Krankenkassen eingebaut. Nach § 13a Abs. 3a Sozialgesetzbuch V (SGB V) gilt ein Antrag auf eine Kassenleistung als genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen entscheidet. Nur wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet wird, erweitert sich die Frist auf fünf Wochen. Nun hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass es zur Wahrung der Frist ausreicht, wenn die Entscheidung der Kasse innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Postlaufzeit bis zur Ankunft beim Versicherten bleibt also außen vor. Mehr lesen