Europawahl: Für Menschen mit Vollbetreuung ist ein Antrag wichtig!

RA Thorsten Siefarth - LogoUngefähr 80.000 Menschen in Deutschland haben für alle Aufgabenkreise einen Betreuer (Vollbetreuung). Bislang waren sie von Wahlen ausgeschlossen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das jedoch verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat bereits eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht – allerdings nicht für die Wahl des Europaparlaments. Gleichwohl dürfen Vollbetreute auch bei dieser Wahl am 26. Mai 2019 mitmachen. Dazu müssen sie allerdings bei der Gemeinde unbedingt vorher einen Antrag stellen.

Bundesarbeitsgericht: Keine Jobgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung

RA Thorsten Siefarth - LogoMenschen mit einer Schwerbehinderung können von ihrem Arbeitgeber die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen. Bis zur Grenze der Zumutbarkeit. Das gibt den Arbeitnehmern jedoch keine Beschäftigungsgarantie, stellte das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16. Mai 2019 klar (Az. 6 AZR 329/18). So können Arbeitgeber durchaus eine wirksame betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Dabei müsse dann lediglich geprüft werden, ob es für den Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz gibt. 

Infektion eines Neugeborenen im Krankenhaus: Gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWas viele nicht wissen: Bei Patientenunfällen im Krankenhaus oder in der Rehabilitation muss die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) einspringen. In einem aktuellen Fall ging es um ein Neugeborenes, dass 1992 an Meningitis erkrankt war. Grund hierfür war eine Infektion mit dem Erreger Pseudomonas aeruginosa während der Zeit (15 Tage) in einem Inkubator. Als Folge ist die Frau heute an allen vier Gliedmaßen weitgehend gelähmt. Das Bundessozialgericht (Urteil vom 7. Mai 2019, Az. B 2 U 34/17 R) hat nunmehr entschieden, dass die Berufsgenossenschaft (als Träger der GUV) für die heute 27-jährigen Leistungen übernehmen muss. Der „Pfützenkeim“ habe plötzlich und von außen auf das Neugeborene eingewirkt. Deswegen liege ein Unfall vor, der in der GUV versichert sei. Es spiele außerdem keine Rolle, dass der genaue Zeitpunkt und der Grund der Infektion nicht mehr feststellbar seien. Denn der Inkubator war damals quasi rund um die Uhr gelaufen.

Kasse muss Medikamentengabe in ambulanter Pflege-WG bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Sozialgericht Bayreuth hatte im Mai 2018 entschieden, dass psychosoziale Betreuungskräfte die Medikamentengabe in einer ambulant betreuten Pflege-WG übernehmen können. Nun liegt eine gegenläufige Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg vom 18. Februar 2019 vor (Az. S 7 KR 1/19 ER, einstweiliger Rechtsschutz). In diesem Fall sollte, nach Ansicht der Kasse, die Präsenzkraft in der WG die Medikamentengabe übernehmen. Doch das Gericht sah das anders. Die Patientin kann nun also einen (externen) ambulanten Pflegedienst beauftragen, der die korrekte Medikamentengabe sicherstellt. Die Kasse muss den Dienst bezahlen. Tipp: Ich vertrete viele Patienten in vergleichbaren Verfahren. Gerne berate ich Sie dazu. Wichtig ist zunächst, dass Sie innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse einlegen.