Spareinlage für Enkel: Sozialamt darf darauf zugreifen, wenn Oma die Heimkosten nicht aufbringen kann

Eine Großmutter spart für ihre zwei Enkel auf einem Sparkonto monatlich jeweils 50 Euro. Weil sie die Kosten der Heimunterbringung nicht vollständig aufbringen kann, springt das Sozialamt ein. Doch dieses verlangt von den Enkeln die Rückzahlung des Ersparten. Zu Recht, hat das Oberlandesgericht Celle im letzten Jahr entschieden (13. Februar 2020, Az. 6 U 76/19). Das könnte zwar dann anders sein, wenn eine sittlich gebotene „Pflichtschenkung“ oder eine auf moralischer Verantwortung beruhende „Anstandsschenkung“ vorläge. Das sei z.B. bei anlassbezogenen Geschenken der Fall, etwa bei Geldgeschenken zu Weihnachten oder zum Geburtstag. Hier spreche aber zum einen die vergleichsweise hohe Summe der jährlich geleisteten Beträge gegen ein Gelegenheitsgeschenk (die Großmutter bezieht nur 1.250 Euro Rente). Ebenso der Zweck der Zuwendungen. Es gehe um Kapitalaufbau. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Celle. Das Urteil ist hier im Volltext abrufbar.

Neuerscheinung: Arbeitsrecht in der Pflege

Buch: Arbeitsrecht in der Pflege

„Arbeitsrecht in der Pflege“ ist das kompakte Nachschlagewerk für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Pflege. Anschaulich und praxisnah ist es ideal geeignet für den pflegerischen Alltag.

Im Mittelpunkt: Ein Lexikonteil mit rund 400 Stichworten. Illustriert werden die Stichworte mit Beispielen aus der Pflege. Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen geben Sicherheit und helfen bei der praktischen Umsetzung.

Eine ausführliche Einführung erläutert die Grundzüge des Arbeitsrechts – garantiert ohne „Juristendeutsch“. Mit allen Aspekten, die gerade in der Pflege wichtig sind.

Das Nachschlagewerk ist hervorragend geeignet für Ausbildung und Studium und ein hilfreicher Begleiter in der Prüfungsvorbereitung.

Erscheinungstermin: 1. Dezember 2020. Jetzt schon bestellen.

Neuregelungen im Bereich der Gesundheit und Pflege

2020 EKG

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesgesundheitsministerium informiert über Neuregelungen, die seit Beginn des neuen Jahres gelten. So haben Versicherte nun mit der Telefonnummer 116117 für Termine und in Notfällen rund um die Uhr eine Anlaufstelle. Krankenhäuser bekommen Geld, um zusätzliche Pflegekräfte einzustellen. Und Ärzte können sinnvolle Apps auf Rezept verschreiben. Doch es gibt noch etliche Neuerungen mehr. Mehr lesen

Kostenloser Artikel des Monats (September): Schweigepflicht von Pflegekräften

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegekräfte müssen Geheimnisse von Pflegebedürftigen für sich behalten. Das gebietet die Schweigepflicht. Eine Pflicht, die in Pflege unternehmen vielleicht am häufigsten verletzt wird. Aber es kann auch Situationen geben, da müssen Pflegekräfte den Mund aufmachen und ihr Schweigen brechen. Wann also besser schweigen? Und wann reden?Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ September 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.