Aufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird ab dem 1.1.2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil kommen. Der Bundestag hat vergangene Woche jedoch entschieden, dass dies für Kurzzeitpflegeeinrichtungen nicht gelten soll. Außerdem gilt für diese Einrichtungen eine andere Überleitungsformel für die Pflegegesätze als für vollstationäre Einrichtungen (§ 92e Abs. 3a SGB neue Fassung). Diese Formel greift dann, wenn sich die Vertragspartner bis zum 30.9.2016 nicht auf eine (ab dem 1.1.2017 geltende) Pflegesatzvereinbarung geeinigt haben. Planmäßig soll das Gesetz (das an sich das Transplantationsregister einführt) (pdf, 1 MB) zwar erst am 23.9.2016 verabschiedet werden, die hier dargestellten Vorschriften sollen aber rückwirkend zum 7.7.2016 in Kraft treten.
Bundestag
Arzneimitteltests an Demenzkranken: Einigung in Sicht?
Im Bundestag steht die Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften an. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist zunächst an einer ethisch heiklen Frage gescheitert. Nicht nur in Union und SPD wurde diskutiert, ob und inwieweit Tests von Medikamenten an demenziell erkrankten Menschen durchgeführt werden dürfen – und zwar vor allem dann, wenn die Patienten gar nichts davon haben. Nun hat sich die Union fraktionsintern wohl geeinigt. Wie verschiedene Medien berichten soll (gemeinnützige) Forschung an Patienten erlaubt sein, wenn diese im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt haben. Und wenn die Betroffenen dies in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung dokumentiert haben.
Wird neues Pflegeberufegesetz doch erst 2019 starten?
Wie der Internetdienst von Häusliche Pflege meldet, hat die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU), angekündigt, dass sich der Start des Pflegeberufegesetzes voraussichtlich um ein Jahr verschieben wird. Bereits zuvor hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, das Pflegeberufegesetz auf Januar 2019 zu verschieben. Derzeit bereitet der Bundestag für den Gesetzentwurf die Expertenanhörung durch die Ausschüsse für Gesundheit, Familie und Bildung vor. Die Anhörung soll am 30. Mai stattfinden.
Medikamente nicht in die Toilette: Grüne wollen bessere Verbraucherhinweise
Verbraucher sollen künftig stärker dazu angehalten werden, Medikamente nicht mehr in der Toilette oder in der Spüle zu entsorgen. Damit soll die Belastung von Oberflächengewässern durch Arzneimittel und deren Rückstände verringert werden. Dies sieht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (pdf, 392 KB) im Deutschen Bundestag vor. Hintergrund: Nach einer Erhebung entsorgen fast die Hälfte aller Deutschen Arzneimittel über die Spüle oder die Toilette. Mehr lesen
Anhörung im Bundestag: Experten für Reform der Patientenberatung
Gesundheitsexperten sehen Konstruktionsfehler in der Struktur und Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) und fordern Änderungen. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch über einen Antrag der Linksfraktion (pdf, 680 kB) sprachen sich Sachverständige auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen dafür aus, eine Finanzierung aus Steuermitteln zu prüfen. Bisher wird die UPD vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefördert sowie anteilig durch die Private Krankenversicherung (PKV). Die Experten plädieren auch für mehr Transparenz bei der Vergabe des Beratungsauftrags. Mehr lesen
Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz „mit Bedauern“
Das Hospiz- und Palliativgesetz hat heute den Bundesrat passiert. „Mit Bedauern“ stellt die Länderkammer jedoch fest, dass der zuvor erfolgte Beschluss im Bundestag „wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 (…) unberücksichtigt lässt.“ Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote seien nicht ausreichend. Auch die Finanzierung sei fraglich. Auch müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen vermieden werden. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.