Im Bundestag steht die Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften an. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist zunächst an einer ethisch heiklen Frage gescheitert. Nicht nur in Union und SPD wurde diskutiert, ob und inwieweit Tests von Medikamenten an demenziell erkrankten Menschen durchgeführt werden dürfen – und zwar vor allem dann, wenn die Patienten gar nichts davon haben. Nun hat sich die Union fraktionsintern wohl geeinigt. Wie verschiedene Medien berichten soll (gemeinnützige) Forschung an Patienten erlaubt sein, wenn diese im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt haben. Und wenn die Betroffenen dies in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung dokumentiert haben.