Bundesrat: Drittes Pflegestärkungsgesetz muss an zentralen Stellen geändert werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) der Bundesregierung muss nach Ansicht des Bundesrates an zentralen Stellen verändert werden. So seien die geplanten Änderungen und Leistungsausweitungen mit erheblichen Mehrausgaben für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe verbunden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf. Mehr lesen

Bundesrat will Datenweitergabe an Transplantationsregister vereinfachen

RA Thorsten Siefarth - LogoIn seiner Sitzung am 13. Mai forderte der Bundesrat eine vereinfachte Datenweitergabe bei der Errichtung eines bundesweiten zentralen Transplantationsregisters. Bislang werden die Daten dezentral erfasst. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Daten im zentralen Transplantationsregister zusammenzuführen. Personenbezogene Daten sollten nach Ansicht des Bundesrats dabei auch ohne Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Transplantationsregister übermittelt werden dürfen. Die Länderkammer sieht ansonsten die Gefahr, dass diese Personengruppen nur fragmentarisch im Register erfasst würden.

Wird neues Pflegeberufegesetz doch erst 2019 starten?

RA Thorsten Siefarth - LogoWie der Internetdienst von Häusliche Pflege meldet, hat die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU), angekündigt, dass sich der Start des Pflegeberufegesetzes voraussichtlich um ein Jahr verschieben wird. Bereits zuvor hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, das Pflegeberufegesetz auf Januar 2019 zu verschieben. Derzeit bereitet der Bundestag für den Gesetzentwurf die Expertenanhörung durch die Ausschüsse für Gesundheit, Familie und Bildung vor. Die Anhörung soll am 30. Mai stattfinden.

Beipackzettel von Arzneimitteln sollen besser lesbar werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesrat ist der Auffassung, dass nach wie vor viele Packungsbeilagen zu Arzneimitteln wenig verständlich und nicht patientenfreundlich gestaltet sind. Und das trotz vielfältiger Regelungen, die eigentlich eine Verbesserung erreichen wollten. Insbesondere von älteren Patienten würden z.B. Schriftgröße, Informationsfülle oder Fremdwörter beanstandet. Deswegen hat der Bundesrat am Freitag letzter Woche die Bundesregierung um Prüfung gebeten, wie die Gestaltung von Packungsbeilagen weiter verbessert werden könne. Außerdem wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, auch auf EU-Ebene tätig zu werden.