Bundesrat will Reform der Pflegeberufe verschieben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesrat forderte in seiner gestrigen Sitzung, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten. Außerdem monierte die Länderkammer, dass die Kosten im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Die Bundesregierung solle erst einmal gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der für die Reform anfallenden Kosten vornehmen. Immerhin würden nämlich auch die Länderhaushalte von der Neuregelung der Pflegeberufe betroffen.

Bundesrat billigt Pflegereform, sieht aber weiteren Handlungsbedarf

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Bundesrat wurde am vergangenen Freitag das Pflegestärkungsgesetz II gebilligt. Allerdings hat das Ländergremium die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung aufgefordert, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten. Allerdings dürfe den Kommunen und Ländern als Träger der Sozialhilfe keine Mehrkosten entstehen. Der Bundesrat sieht die Grenze der finanziellen Belastbarkeit als bereits erreicht an. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz „mit Bedauern“

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Hospiz- und Palliativgesetz hat heute den Bundesrat passiert. „Mit Bedauern“ stellt die Länderkammer jedoch fest, dass der zuvor erfolgte Beschluss im Bundestag „wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 (…) unberücksichtigt lässt.“ Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote seien nicht ausreichend. Auch die Finanzierung sei fraglich. Auch müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen vermieden werden. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bundesrat will Pflegereform ändern

RA Thorsten Siefarth - Logo Der Bundesrat begrüßt das von der Regierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz, verlangt aber eine Anpassung an das Sozialhilfegesetz. Mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung sei „die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen“ (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf, wie aus einer Unterrichtung der Regierung an den Bundestag (pdf) hervorgeht. Mehr lesen