Notfallvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

RA Thorsten Siefarth - LogoFür den Fall, dass ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertetungsvollmacht vorhanden ist, soll der andere Ehepartner automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten. Gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Mehr lesen

Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat heute das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zukünftig sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gibt das Bundesgesundheitsministerium.

Bundesrat will Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel verbieten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Freitag beschlossen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Zur Begründung verweist er auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach sich ausländische Apotheken nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung halten müssen. In Verbindung mit dem Versandhandel führe dies dazu, dass stationäre Apotheken und damit auch die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährdet würde. So heißt es in der Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (pdf, 0,5 MB) vom 25. November 2016.

Ehepartner sollen sich automatisch gegenseitig vertreten dürfen

RA Thorsten Siefarth - LogoEhepartner sind grundsätzlich nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten. Die Heirat reicht dazu nicht. Man muss sich regelrecht bevollmächtigen. Der Bundesrat möchte nun, dass sich Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Gesundheitssorge und Fürsorge künftig automatisch vertreten dürfen. Er hat dazu am 14.10.2016 eine Gesetzesinitiative beschlossen: Ist eine volljährige Person aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und hat die betroffene Person nichts Gegenteiliges geäußert, so darf der Partner die mit dem Krankheitsfall unmittelbar zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln. Er kann dann beispielsweise in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen.