Der Bundesrat forderte in seiner gestrigen Sitzung, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten. Außerdem monierte die Länderkammer, dass die Kosten im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Die Bundesregierung solle erst einmal gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der für die Reform anfallenden Kosten vornehmen. Immerhin würden nämlich auch die Länderhaushalte von der Neuregelung der Pflegeberufe betroffen.
Bundesrat
Bundesrat billigt Pflegereform, sieht aber weiteren Handlungsbedarf
Im Bundesrat wurde am vergangenen Freitag das Pflegestärkungsgesetz II gebilligt. Allerdings hat das Ländergremium die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung aufgefordert, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten. Allerdings dürfe den Kommunen und Ländern als Träger der Sozialhilfe keine Mehrkosten entstehen. Der Bundesrat sieht die Grenze der finanziellen Belastbarkeit als bereits erreicht an. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz „mit Bedauern“
Das Hospiz- und Palliativgesetz hat heute den Bundesrat passiert. „Mit Bedauern“ stellt die Länderkammer jedoch fest, dass der zuvor erfolgte Beschluss im Bundestag „wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 (…) unberücksichtigt lässt.“ Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote seien nicht ausreichend. Auch die Finanzierung sei fraglich. Auch müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen vermieden werden. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bundesrat will Pflegereform ändern
Der Bundesrat begrüßt das von der Regierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz, verlangt aber eine Anpassung an das Sozialhilfegesetz. Mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung sei „die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen“ (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf, wie aus einer Unterrichtung der Regierung an den Bundestag (pdf) hervorgeht. Mehr lesen
Hospiz- und Palliativgesetz: Bundesrat will mehr Transparenz
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Hospiz- und Palliativversorgung beraten. Sie setzen sich für die Einführung von überprüfbaren und transparenten Leistungs- und Qualitätsstandards ein. Diese sollten Eingang in die Prüfkataloge der Krankenversicherung finden und Bestandteil der Regelprüfungen werden. Außerdem würden die besonderen Belange von Kindern nicht ausreichend berücksichtigt. Und die Länder fordern, alle drei Jahre eine Evaluierung vorzunehmen. In diesem Rhythmus soll geprüft werden, wie sich die neuen Regelungen auf die Versorgungslandschaft auswirken.
Bundesrat will Schmerzpatienten den Zugang zu Cannabis erleichtern
Der Bundesrat hat am 08.05.2015 einer Verordnung (pdf) der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit soll der Missbrauch synthetischer Cannabis-ähnlicher Stoffe eingedämmt werden. In einer begleitenden Entschließung (pdf) bittet der Bundesrat die Bundesregierung aber auch, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, um Schmerz- und Palliativpatienten den Zugang zu Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verschreibungsfähige Betäubungsmittel zu ermöglichen.