Gesundheitsexperten sehen Konstruktionsfehler in der Struktur und Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) und fordern Änderungen. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch über einen Antrag der Linksfraktion (pdf, 680 kB) sprachen sich Sachverständige auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen dafür aus, eine Finanzierung aus Steuermitteln zu prüfen. Bisher wird die UPD vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefördert sowie anteilig durch die Private Krankenversicherung (PKV). Die Experten plädieren auch für mehr Transparenz bei der Vergabe des Beratungsauftrags. Mehr lesen
Anhörung
Nachbesserung beim Hospizgesetz verlangt!
Gesundheits- und Sozialverbände sehen im Hospiz- und Palliativgesetzentwurf der Bundesregierung große Fortschritte, fordern aber Nachbesserungen in einigen wichtigen Punkten. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag in Berlin sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten die Sorge, dass schwer kranke und sterbende Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen bei der Versorgung benachteiligt werden könnten. Nötig sei auf jeden Fall mehr qualifiziertes Personal. Mehr Infos gibt bei heute im bundestag.
Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Pflege-TÜV: viel Kritik!
Das aktuelle Verfahren zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen ist nach Ansicht von Gesundheitsexperten fragwürdig. Der sogenannte Pflege-TÜV spiegele die Wirklichkeit nur unzureichend wider, erklärten Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch im Bundestag und sprachen sich für Reformen aus. Mehr lesen
Auch einem Azubi kann wegen eines dringenden Tatverdachts gekündigt werden
Ein Bank-Azubi wurde vom Arbeitgeber damit konfrontiert, dass in „seiner“ Kasse Geld fehle. Ohne dass der Arbeitgeber diesen Fehlbestand näher bezifferte hatte, wusste der Azubi aber, dass es sich um 500 Euro handelte. Das veranlasste den Arbeitgeber wegen dringenden Tatverdachts zu kündigen. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht (Urteil vom 12.2.2015, Az. 6 AZR 845/13). Wenn ein dringender Tatverdacht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv unzumutbar mache, dann sei die Kündigung eines Azubis möglich. Das Gericht hat außerdem entschieden: Es bedurfte keiner vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises auf die mögliche Kontaktierung einer Vertrauensperson.