Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Pflege-TÜV: viel Kritik!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas aktuelle Verfahren zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen ist nach Ansicht von Gesundheitsexperten fragwürdig. Der sogenannte Pflege-TÜV spiegele die Wirklichkeit nur unzureichend wider, erklärten Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch im Bundestag und sprachen sich für Reformen aus.



Die Grünen verlangen, das Benotungssystem sofort auszusetzen. Die Bundesregierung hat Änderungen in Aussicht gestellt. Experten warnten davor, das jetzige Bewertungssystem fallen zu lassen, ohne eine praxistaugliche Alternative bereitzustellen, die den Schutz der Pflegebedürftigen durch Qualitätsprüfungen weiter umfassend garantieren könne. Zudem sollten die Betroffenen und ihre Vertreter künftig stärker in die Beurteilung der Angebote einbezogen werden.

Nach Ansicht der Grünen tragen die Noten nicht zum Verbraucherschutz bei. Es liege auf der Hand, dass eine Durchschnittsnote von aktuell 1,3 „keine objektive, differenzierte Bewertung der Versorgungsrealität“ sein könne, heißt es in dem Antrag.

Kurzfristig wenige „Kernkriterien“ in den Mittelpunkt rücken

Der GKV-Spitzenverband räumte in der Anhörung Veränderungsbedarf ein und machte „Kompromisszwänge“ angesichts der vielen Beteiligten für die aktuell „unbefriedigende“ Lage verantwortlich. Dadurch würden wesentliche Kriterien in der Pflege nicht mehr richtig dargestellt und verwässert. Kurzfristig sollten wenige „Kernkriterien“ ins Zentrum rücken, um Pflegesicherzeit zu erreichen. Dies könnte über Noten oder Ampelsysteme dargestellt werden. Für einen weiter reichenden Systemwechsel wären vermutlich zwei Jahre nötig. Die Einrichtung eines Pflegeinstituts sieht der Spitzenverband kritisch. Einen „Goldstandard“, also klare Leitlinien, gebe es in der Pflegewissenschaft nicht.

bpa: Bisheriges System ist so schlecht nicht

Bei der Anhörung sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen begrüßten die meisten Fachverbände die Abkehr von der bisherigen Praxis. Etwas anders äußerte sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der davor warnte, mit den Noten auf wichtige Anhaltspunkte für Verbraucher zu verzichten. Das Prüfsystem sei weiterentwickelt worden. So werde seit 2014 nicht mehr vorrangig die Pflegedokumentation geprüft, vielmehr müssten die Mitarbeiter der Pflegeheime die tatsächliche Versorgung der Patienten darlegen und verteidigen. Dieser „Perspektivwechsel“ werde gar nicht gewürdigt. Der Verband rügte auch einseitige öffentliche Darstellungen des Pflegealltags. Behauptungen, mit einem gut lesbaren Speiseplan könne eine schlechte Wundversorgung im Notensystem ausgeglichen werden, seien von Unkenntnis geprägt. Es sei immer „unerlässlich, sich als Betroffener und als Angehöriger ein persönliches Bild vor Ort zu machen“.

Link: Antrag (pdf) der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zur Reform des Pflege-TÜV (Bundestags-Drucksache 18/3551)

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages, heute im bundestag, vom 20.5.2015

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