Bei medizinischen Untersuchungen besteht Recht auf Begleitperson

Bei einer gerichtlich angeordneten medizinischen Untersuchung darf die zu begutachtende Person grundsätzlich eine Begleitperson ihres Vertrauens hinzuziehen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27. Oktober 2022 (Az. B 9 SB 1/20 R). Zwar ging es in dem Fall um die Herabsetzung des Grades der Schwerbehinderung. Gleichwohl kann die Entscheidung auf viele andere Bereiche übertragen werden: Etwa auf Untersuchungen im Betreuungsrecht, bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst (Feststellung des Pflegegrades) oder bei freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Außerdem wird aus dem Urteil noch ein zweiter Aspekt deutlich: Bei gerichtlich angeordneten Untersuchungen ist der Gutachter ist nicht befugt, eine Begleitperson auszuschließen oder bei ihrer Anwesenheit die Begutachtung abzulehnen. Dieses Recht steht allein dem Gericht zu. Und das auch nur dann, wenn die Begutachtung ansonsten gefährdet wäre.

Auf die Entscheidung weist die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hin und erläutert den Richterspruch auf ihrer Webseite. Das Bundessozialgericht hat dazu eine kurz zusammenfassende Terminvorschau und einen Terminsbericht veröffentlicht.

Fristversäumnis bei Antragsbearbeitung: Pflegekasse muss Schadensersatz zahlen

Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, der hat einen Anspruch darauf, dass er spätestens innerhalb von 25 Arbeitstagen einen Bescheid erhält. Versäumt die Pflegekasse diese Bearbeitungsfrist, dann muss sie für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro an den Antragsteller zahlen. In manchen Fällen ist die Frist sogar noch kürzer als 25 Arbeitstage. Auf der anderen Seite trifft die Kasse keine Zahlungspflicht, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Oder wenn sich der Antragsteller in vollstationärer Pflege befindet und bei ihm bereits mindestens Pflegegrad 2 festgestellt ist. Das alles steht in § 18 Abs. 3b Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Nun hat das Sozialgericht Speyer darüber entschieden, was zu tun ist, wenn die Kasse die Frist versäumt hat. In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Versicherter sogleich Klage auf Schadensersatz erhoben. Diese hat das Gericht aber als unzulässig abgewiesen. Der Versicherte hätte zunächst den Schadensersatz bei der Kasse geltend machen müssen. Das weitere Vorgehen: Wird der Antrag abgelehnt, dann ist Widerspruch einzulegen. Erst wenn auch dieser abgelehnt wird, ist der Klageweg zum Gericht eröffnet.

Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Speyer datiert vom 13. April 2023 (Az. S 9 P 164/22) und ist zurzeit noch nicht rechtskräftig.

Bayern: Neuer Anlauf für Selbstverwaltung in der Pflege

Bislang gibt es in Bayern die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ (VdPB) als Standesvertretung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine (Pflege-)Kammer. Nun wurde ein neuer Anlauf unternommen, die Selbstverwaltung zu reformieren. Staatsminister Klaus Holetschek (CSU) hat dazu einen Ausschuss eingesetzt, der ein erstes Eckpunktepapier verfasst hat. Grundlage bildet das vom Gesundheits- und Pflegeministerium in Auftrag gegebene Gutachten von Kienbaum Consultants zur Evaluation der VdPB vom Mai 2022. Die Gutachter konstatieren darin eine zu geringe Wirksamkeit der bestehenden Organisation. Hauptkritikpunkt des Gutachtens ist u. a. die fehlende bundesweite Anschlussfähigkeit an bestehende Selbstverwaltungsorganisationen der Profession Pflege. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Landespflegerates hervor.

Lohnunterschiede bei Minijobbern: Bessere Planbarkeit ist kein Argument

Es ging um einen Rettungsassistenten, der einen Minijob hatte. Sein Arbeitgeber hat Minijobber mit nur 12 Euro Stundenlohn, Vollzeitbeschäftigte hingegen mit 17 Euro bezahlt. Das Argument: Vollzeitbeschäftigte ließen sich besser planen. Das ließ das Bundesarbeitsgericht aber nicht durchgehen: Geringfügig Beschäftigte dürfen bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit keinen geringeren Stundenlohn erhalten als Vollzeitbeschäftigte (Urteil vom 18. Januar 2023, Az. 5 AZR 108/22). Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier. Eine gute Erläuterung bietet Legal Tribune Online.