Lohnunterschiede bei Minijobbern: Bessere Planbarkeit ist kein Argument

Es ging um einen Rettungsassistenten, der einen Minijob hatte. Sein Arbeitgeber hat Minijobber mit nur 12 Euro Stundenlohn, Vollzeitbeschäftigte hingegen mit 17 Euro bezahlt. Das Argument: Vollzeitbeschäftigte ließen sich besser planen. Das ließ das Bundesarbeitsgericht aber nicht durchgehen: Geringfügig Beschäftigte dürfen bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit keinen geringeren Stundenlohn erhalten als Vollzeitbeschäftigte (Urteil vom 18. Januar 2023, Az. 5 AZR 108/22). Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier. Eine gute Erläuterung bietet Legal Tribune Online.

Bundesarbeitsgericht: Gleicher Lohn für Rettungsassistenten mit Minijob

Ein Arbeitgeber hatte vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten mehr Lohn bezahlt als solchen mit einem Minijob. Begründung: Die Vollzeitkräfte waren besser planbar als die Minijobber. Denn letztere durften Wünsche zur Arbeitszeit äußern und auch Vorschläge ablehnen. Da es sich aber um die gleiche Tätigkeit handelt, ist diese Differenzierung unzulässig. Auch hier gilt: Teilzeitbeschäftigte dürfen ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden, so das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Januar 2023 (Az. 5 AZR 108/22). Mehr Infos bei Legal Tribune Online.

Seit 1. Juli sind Midijobs attraktiver: Verdienstgrenze gestiegen!

RA Thorsten Siefarth - LogoBis dato dürfen Midijobber maximal 850 Euro pro Monat verdienen, um in den Genuss von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen zu kommen. Zum 01.07.2019 wird die Gleitzone kräftig ausgeweitet, so dass Midijobber nun bis zu 1.300 Euro pro Monat verdienen dürfen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. hin. Mehr lesen

Mindestlohn: Bei Minijobbern unbedingt nachrechnen!

RA Thorsten Siefarth - LogoAuch in Pflegeunternehmen gibt es etliche Minijobber. Da für diese auf jeden Fall ab dem 1. Januar 2015 der allgemeine Mindestlohn (evtl. auch der Pflegemindestlohn gilt), sollte man unbedingt nachrechnen. Wenn nämlich die Grenze von 450 Euro überschritten wird, dann geht der Status als Minijob verloren und es können höhere Sozialbeiträge und Lohnsteuer fällig werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin und gibt hier weitere Tipps.