Nachdem ein Vorgesetzter einer leitenden Angestellten keine Gehaltserhöhung zusagen wollte, verließ diese einfach nicht mehr das Büro. Sitzstreik! So musste erst die Polizei anrücken und die Frau zur Räumung bewegen. Dieses Verhalten rechtfertigt die außerordentliche und fristlose Kündigung, so entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 6.5.2015, Az. 3 Sa 354/14). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine Führungskraft mit Vorbildfunktion ist und trotz Deeskalationsversuchen des Arbeitgebers (und auch einer Kündigungsandrohung) den Sitzstreik nicht beendet. Sogar der Ehemann und ein Betriebsrat konnten die Frau nicht zum Aufgeben bewegen …
Hospiz- und Palliativgesetz: Bundesrat will mehr Transparenz
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Hospiz- und Palliativversorgung beraten. Sie setzen sich für die Einführung von überprüfbaren und transparenten Leistungs- und Qualitätsstandards ein. Diese sollten Eingang in die Prüfkataloge der Krankenversicherung finden und Bestandteil der Regelprüfungen werden. Außerdem würden die besonderen Belange von Kindern nicht ausreichend berücksichtigt. Und die Länder fordern, alle drei Jahre eine Evaluierung vorzunehmen. In diesem Rhythmus soll geprüft werden, wie sich die neuen Regelungen auf die Versorgungslandschaft auswirken.
Pflegefachmann/-fachfrau: Generalistische Pflegeausbildung soll kommen!
Es ist wohl beschlossene Sache: Die Einführung einer einheitlichen Ausbildung für Kinder-, Kranken- und Altenpfleger soll kommen. Laut einem Arbeitsentwurf sollen die bisher unterschiedlichen Ausbildungswege in der Pflege abgeschafft und durch eine generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann, bzw. zur Pflegefachfrau ersetzt werden. Mehr lesen
Neuregelung der Sterbehilfe: Erster Gesetzentwurf eingebracht
Am 13. November 2014 hat der Bundestag bereits über eine Neuregelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe diskutiert (Video in der Mediathek des Deutschen Bundestages). Und zwar fraktionsübergreifend. Nun hat eine Gruppe von Abgeordneten aus verschiedenen Parteien am Dienstag eine erste Formulierung für ein Gesetz vorgelegt. Demnach soll die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich weiter erlaubt bleiben, aber geahndet werden können, wenn sie geschäftsmäßig betrieben wird. Im November soll dann im Bundestag ein Gesetz endgültig verabschiedet werden. Mein Tipp: Einen guten Überblick über das Spektrum der verschiedenen Gesetzesentwürfe gibt die Welt (Matthias Kamann).
Rund-um-die-Uhr-Betreuung: 10-Stunden-Grenze bei Arbeitszeit
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem Jugendliche von Erziehern in alternierenden Schichtmodellen betreut werden. Und zwar rund um die Uhr. Das Problem dabei war die Arbeitszeitgrenze von 10 Stunden. Das Gericht hat dazu geurteilt: Das Arbeitszeitgesetz ist in vollem Umfang anwendbar, die Grenze muss eingehalten werden. Die Entscheidung dürfte auch für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen relevant sein. Mehr lesen
Urteil: Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen
Ein Arbeitgeber hat es schlau gemacht: Er zahlt 8,10 Euro Grundvergütung und einen Bonus von maximal 1 Euro (pro Stunde). 40 Cent vom Bonus sind fix. Die Klägerin wehrt sich dagegen vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Sie ist der Ansicht, der Bonus dürfe nicht berücksichtigt werden, ihr Lohn liege unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro. Mehr lesen