Sind Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen wirklich „leitende Angestellte“?

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ging in einem Fall aus Mainz darum, ob ein Chefarzt in einer kirchlichen Klinik als „leitender Angestellter“ zu gelten hatte. Wenn dem so ist, dann muss die Mitarbeitervertretung (MAV) bei einer Kündigung ausreichend beteiligt werden. Das Bundesarbeitsgericht meinte nun in einem Urteil (22.10.2015, Az. 2 AZR 124/14): Die Tätigkeit eines leitenden Angestellten muss unter anderem von Entscheidungsbefugnissen in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, insbesondere Personalangelegenheiten, geprägt sein. Das war sie aber nicht. Der Chefarzt war also kein „leitender Angestellter“. Und somit war dessen Kündigung mangels ausreichender Beteiligung der MAV unwirksam. Auch für Pflegedienstleitungen (in Alten- und Krankenpflegeeinrichtungen) tritt diese Frage auf. Und auch hier gilt: Es ist eine gewisse „Personalhoheit“ notwendig, damit eine Pflegedienstleitung als „leitende Angestellte“ gilt. Es kommt also auf den jeweiligen Einzelfall an.

Sitzstreik im Chefbüro wegen erfolgloser Gehaltsverhandlung – Kündigung!

RA Thorsten Siefarth - LogoNachdem ein Vorgesetzter einer leitenden Angestellten keine Gehaltserhöhung zusagen wollte, verließ diese einfach nicht mehr das Büro. Sitzstreik! So musste erst die Polizei anrücken und die Frau zur Räumung bewegen. Dieses Verhalten rechtfertigt die außerordentliche und fristlose Kündigung, so entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 6.5.2015, Az. 3 Sa 354/14). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine Führungskraft mit Vorbildfunktion ist und trotz Deeskalationsversuchen des Arbeitgebers (und auch einer Kündigungsandrohung) den Sitzstreik nicht beendet. Sogar der Ehemann und ein Betriebsrat konnten die Frau nicht zum Aufgeben bewegen …