Während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus bekommen Pflegebedürftige für maximal 28 Tage Pflegegeld (§ 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Dadurch soll eine Doppelzahlung vermieden werden. Denn bei stationärer Versorgung besteht kein Bedarf an häuslicher Pflege. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Osnabrück auch dann, wenn im Krankenhaus die ständige Präsenz einer Pflegeperson notwendig ist (Urteil vom 7. September 2021, Az. S 14 P 16/19). Konkret ging es um ein behindertes Kind mit einer komplexen Erkrankung, das auf eine Spenderherzoperation wartete. Dazu war laut Auskunft der Eltern deren ständige Präsenz erforderlich gewesen – fast ein Jahr lang. Das Gericht erkannte die schwierige Situation durchaus an, begründet seine Entscheidung aber damit, dass das Gesetz individuelle Umstände nicht berücksichtige. Deswegen führten Minderjährigkeit, Behinderung des Pflegebedürftigen oder ein langer Krankenhausaufenthalt nicht zu einer anderen Einschätzung. Mehr Infos stehen in der Pressemitteilung des Gerichts.
Urteil: Auch Blinde können Anspruch auf einen Elektrorollstuhl haben
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Versorgung eines Multiple-Sklerose-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht wegen Blindheit verweigert werden darf (Beschluss vom 4. Oktober 2021, Az. L 16 KR 423/20). Es sei inakzeptabel, den Mann auf die behelfsmäßige Fortbewegung mit dem bisherigen Rollstuhl zu verweisen. Sehbeeinträchtigungen seien kein genereller Grund, eine Verkehrstauglichkeit bei Elektrorollstühlen abzulehnen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Bundestagswahl: Auch Menschen mit demenziellen Erkrankungen haben ein Wahlrecht
Auch Menschen mit einer dementiellen Erkrankung sind wahlberechtigt. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. hin. Sie gibt hier Tipps zur Unterstützung in der Wahlkabine.
Eine verdächtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) eines Arbeitnehmers reicht vom Tag seiner Kündigung genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Diese Koinzidenz ist verdächtig! Juristisch ausgedrückt: Der Beweiswert der AUB ist hoch, in diesem Fall ist er aber erschüttert. In derartigen Konstellationen muss der Arbeitnehmer nun beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war. Die AUB hilft jetzt nicht mehr. So ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2021 (Az. 5 AZR 149/21). Gelingt der Beweis nicht, dann ist der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Mehr Infos stehen in der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts.
Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus jetzt auch in Pflegeunternehmen
Was bisher für Mitarbeiter:innen in Krankenhäusern galt, soll nun auch in ambulanten und stationären Pflegeunternehmen greifen: Die Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatuts oder zu einer überstandenen Covid-Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber. Das hat der Bundestag gestern beschlossen. Die Pflicht soll aber nur während der festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ bestehen. Es bleibt außerdem dabei, dass es keine Impfpflicht gibt. Detaillierte Infos gibt es bei Legal Tribune Online.
Bei Quarantäne: Kein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaub
Viele aktuelle Urteile bestätigen: Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs in Quarantäne muss, dann hat er keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaub. Der Urlaub ist also „erledigt“. Begründung: Allein die Beeinträchtigung des Urlaubs führt nicht dazu, dass die entsprechenden Tage angerechnet werden müssen. Die Ursache für den missglückten Urlaub (Kontakt mit einer infizierten Person und deswegen Quarantäne) ist stets Schicksal bzw. höhere Gewalt. Der Arbeitgeber schuldet gerade keinen „Urlaubserfolg“. Sonst müssten z.B. auch Tage angerechnet werden, an denen der Urlauber in einem zugeschneiten Urlaubsgebiet sein Hotel nicht verlassen kann. Quarantäne ist auch keine Erkrankung. In diesem Fall wären die Krankheitstage dann tatsächlich nach § 9 Bundesurlaubsgesetz anzurechnen. Urteile: Arbeitsgericht (ArbG) Bremen-Bremerhaven (8. Juni 2021, Az. 6 Ca 6035/21), ArbG Halle (23. Juni 2021, Az. 4 Ca 285/21), ArbG Bonn (7. Juli 2021, Az. 2 Ca 504/21), ArbG Neumünster (3. August 2021, Az. 3 Ca 362 b/21).