Neuer Pflegestandard für die ambulante Kinderkrankenpflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. (BHK) stellt ab sofort den neu erarbeiteten Pflegestandard „Schmerzmanagement in der ambulanten Kinderkrankenpflege bei chronischen Schmerzen“ zur Verfügung. Ebenso wie den aktualisierten Pflegestandard „Pflege von Kindern/Jugendlichen mit chronischen Wunden in der ambulanten Kinderkrankenpflege“. Mehr lesen →

Langfristiger Heilmittelbedarf: Neue Patienteninformation online

RA Thorsten Siefarth - LogoFür Patienten, die mindestens ein Jahr lang Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie benötigen, greift seit dem 1. Januar 2017 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Dazu kann eine neue Patienteninformation (pdf, 106 KB) auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kostenlos heruntergeladen werden. Kern der Neuregelung: Steht die Erkrankung auf einer von zwei Diagnoselisten, dann gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt. Andernfalls kann der Patient immerhin noch einen Antrag stellen und auf eine Genehmigung der Kasse hoffen.

Altenpflegerin als Nachtwache: Gericht bestätigt Selbstständigkeit

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Gerichte sehen in selbstständigen Pflegekräften meist ganz normale Arbeitnehmer. Mit der Folge: Es fallen Sozialversicherungsbeiträge an (auch rückwirkend). Nun hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg bei einer Nachtwache aber anders entschieden (Urteil vom 15.11.2016, Az. L 11 R 4602/15). Nach § 7 SGB IV kommt es darauf an, ob eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers vorliegt. Das wurde hier verneint. Die Pflegekraft arbeitete für den Auftraggeber nur einmal pro Woche. Außerdem hatte sie ein eigenes Auto und Büro. Und sie war lediglich als Nachtwache, nicht als Nachtdienst engagiert.

Neuerungen im Medizinprodukterecht betreffen auch Pflegeunternehmen!

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem Pflegestärkungsgesetz III wurde die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in wesentlichen Teilen neu gefasst. Sie gilt seit 1. Januar 2017. In der Verordnung ist der Begriff des Betreibers erstmals geregelt. Außerdem: Pflegeunternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Mitarbeitern müssen zukünftig einen Medizinproduktebeauftragten bestimmen. Schließlich muss für komplizierte Medizinprodukte ein Medizinproduktebuch geführt werden. Das dürfte in der Altenpflege vor allem auf Beatmungsgeräte zutreffen.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Staat zahlt Zuschuss!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn eine Pflegekraft ihren Berufsabschluss im Ausland erworben hat, dann kann sie ihn in Deutschland anerkennen lassen („Gleichwertigkeitsprüfung“). Die Einzelheiten dazu sind im Anerkennungsgesetz geregelt. Das Verfahren ist allerdings mit Kosten verbunden. Diese müssen vom Betroffenen in der Regel selbst getragen werden. Allerdings zahlt der Staat einen Zuschuss. Nämlich dann, wenn sich der Betroffene seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhält und seine finanziellen Mittel nicht ausreichen. Über die Details informiert das Informationsportal der Bundesregierung.

Heimvertrag: Hinweis auf Schlichtungsmöglichkeit fehlt häufig!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft, das auch auf Heimverträge Anwendung findet. Jeder Heimbewohner kann im Konfliktfall eine Streitschlichtung beantragen. Mittlerweile ergänzt § 6 Abs. 2 Nr. 4 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dass im Heimvertrag bestimmte Angaben zur Schlichtung gemacht werden müssen. Wie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) nun mitteilt, hat eine Prüfung zahlreicher Verträge ergeben, dass die notwendigen Hinweise häufig fehlen. Unerlässlich ist der Hinweis auf die Bereitschaft des Heimbetreibers, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zudem müssen geeignete Schlichtungsstellen genannt werden, an die sich der Verbraucher wenden kann.