Menschen mit Behinderung können ein persönliches Budget nutzen. Sie erhalten dann meist einen Geldbetrag und kaufen davon die notwendigen Leistungen selbstbestimmt ein (z. B. Pflegegleistungen). Mitunter sind sie zum Nachweis der Geldverwendung verpflichtet. Wenn sie diese Pflicht verletzen, dann dürfen Kommunen die Hilfen aber nicht einfach rückwirkend zurückfordern. So urteilte am 11. August 2022 das Bundessozialgericht (Az: B 8 SO 3/21 R). Es ging immerhin um eine viertelmillion Euro. Allerdings kann die Kommune die Geldleistung für die Zukunft versagen. Dann muss sie die Leistungen allerdings weiterhin in der üblichen Form erbringen. Mehr Infos bei beck-aktuell.de.
Pflegedienst hat Anspruch auf Verzugspauschale gegenüber Pflegekasse
Immer wieder fragen sich Gesundheitsunternehmen, ob sie gegenüber den Kassen bei Zahlungsverspätungen die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro berechnen dürfen (s. § 288 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch). Wie soeben bekannt wurde, hat das Sozialgericht Karlsruhe zugunsten eines ambulanten Pflegedienstes entschieden (Urteil vom 28. Januar 2022, Az. S 3 P 2406/21, rechtskräftig). Dieser hatte der Pflegekasse einen Beratungsbesuch in Rechnung gestellt. Nachdem die Kasse nicht gezahlt hatte, wurde zusätzlich die Verzugspauschale nebst Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Die Pflegekasse zahlte letztlich jedoch nur die reine Forderungssumme für das Beratungsgespräch. Das Sozialgericht Karlsruhe verpflichtete die Kasse jedoch, zusätzlich auch die Verzugspauschale und die Verzugszinsen zu zahlen. Fazit: Sowohl stationäre als auch ambulante Leistungserbringer können sich zukünftig bei der Berechnung von Verzugskosten auf das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe berufen. Ob sich die Pflegekasse mit der Zahlung tatsächlich in Verzug befindet, ergibt sich aus dem Rahmen- bzw. Versorgungsvertrag.
Aktualisiert: FAQ zu den geänderten „Maßstäben und Grundsätzen vollstationär“
Zum 1. Juli 2022 sind Änderungen der „Maßstäbe und Grundsätze“ in der vollstationären Pflege in Kraft getreten. Die „Maßstäbe und Grundsätze“ regeln die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI. Mit den aktuellen Änderungen wurden Anpassungen an der statistischen Plausibilitätskontrolle vorgenommen. Die Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege hat dazu akutell die FAQ (häufig gestellte Fragen) veröffentlicht.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen Mitarbeiterin eines Seniorenheims ist unwirksam
Ein Seniorenheim aus dem Landkreis Diepholz hatte dem Landratsamt mitgeteilt, dass die betroffene Mitarbeiterin nicht geimpft sei. Daraufhin ordnete der Landkreis an, einen Impfnachweis einzureichen. Ansonsten würde er ein Zwangsgeld verhängen. Dafür gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage, so das Niedersächsische Oberwaltungsgericht in einem Beschluss vom 22. Juni 2022 (Az. 14 ME 258/22). Allenfalls dürfe die Behörde ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen (wenn kein Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt wird). Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Keine Kürzung des Heimentgelts bei coronabedingten Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen
Nach Ausbruch der COVID19-Pandemie wurde eine Heimbewohnerin im März 2020 von ihrem Sohn nach Haus geholt und dort versorgt. Der Vertrag mit dem Heim lief weiter, das Heimentgelt wollte man aber nur noch teilweise bezahlen. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Beschluss vom 28. April 2022, Az. III ZR 240/21). Begründung: Trotz der hoheitlich angeordneten Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen konnte die Pflege weiterhin in vollem Umfang erbracht werden. Es lag also keine Nicht- oder Schlechtleistung vor. Auch eine Herabsetzung des Heimentgelts wegen Störung der Geschäftsgrundlage komme nicht in Betracht. Durch die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen habe sich die Geschäftsgrundlage nicht schwerwiegend geändert. Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen hätten primär dem Gesundheitsschutz sowohl der (besonders vulnerablen) Heimbewohner als auch der Heimmitarbeiter gedient. Der Vertragszweck sei dadurch nicht in Frage gestellt worden. Zumal die Einschränkungen sozialer Kontakte („Lockdown“) das gesamte gesellschaftlichen Zusammenleben, also auch Nichtheimbewohner, erfasst hätten. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Zählt Abfall in der häuslichen Pflege als Hausmüll?
Seit Juni 2021 gibt es dazu eine neue Mitteilung der Bund-/Länder-Gemeinschaft Abfall (LAGA) (Nr. 18). Abfallmanager-medizin.de erläutert die rechtlichen Grundlagen – und auch aktuelle Änderungen.