Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen Mitarbeiterin eines Seniorenheims ist unwirksam

Ein Seniorenheim aus dem Landkreis Diepholz hatte dem Landratsamt mitgeteilt, dass die betroffene Mitarbeiterin nicht geimpft sei. Daraufhin ordnete der Landkreis an, einen Impfnachweis einzureichen. Ansonsten würde er ein Zwangsgeld verhängen. Dafür gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage, so das Niedersächsische Oberwaltungsgericht in einem Beschluss vom 22. Juni 2022 (Az. 14 ME 258/22). Allenfalls dürfe die Behörde ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen (wenn kein Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt wird). Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Corona-Schutzimpfung: 83-jähriges Ehepaar hat keinen Anspruch auf Bevorzugung gegenüber Heimbewohnern

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 22. Januar 2021 die Beschwerde von 83-jährigen Eheleuten aus Essen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abge­lehnt (Az. 13 B 58/21). Das Ehepaar hatten eine unverzügliche Corona-Schutzimpfung beansprucht. Ihr Argument: Sie gehörten aufgrund ihres Alters zu der Gruppe von Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes mit höchster Priorität einen Anspruch auf Impfung hät­ten. Es sei daher rechtswidrig, dass in der Stadt Essen zunächst vor allem Bewohnerinnen und Be­wohner der Pflegeheime, auch wenn diese das achtzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, geimpft würden.

Das Gericht entscheidet jedoch: Die Priorisierung zugunsten der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sei nicht zu beanstanden. Die Coronavirus-Impfverordnung sehe ausdrücklich vor, dass innerhalb der Gruppe der Über-80-Jährigen auf Grundlage infektiologischer Erkenntnisse bestimm­te Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt werden könnten. Danach habe die Landesregierung darauf abstellen dürfen, dass die Bewohner von Alten- und Pflege­heimen typischerweise ein höheres Expositionsrisiko hätten. Denn sie seien im Alltag auf eine Vielzahl von Kontakten als notwendige Hilfestellungen angewiesen. Außerdem könnten sie sich nicht auf den selbstgewählten Kontakt zu Angehörigen oder anderen naheste­henden Personen beschränken.

Für Senioren überarbeitet: Neue Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre neuen Empfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 34/2016 veröffentlicht. Im Mittel­punkt steht die Überarbeitung der Empfehlungen zur Pneumo­kokken-Schutz­impfung für Senioren und andere gefährdete Risiko­gruppen. Außerdem gibt die STIKO erstmals Hinweise zur Ver­ringe­rung von Schmerz- und Stress­reak­tionen beim Impfen. Mehr lesen