Urteil: Nicht jede Krankenpflegerin ist Pflichtmitglied der Landespflegekammer

RA Thorsten Siefarth - LogoIn Rheinland-Pfalz gibt es seit September 2015 eine Pflegekammer. Deswegen kommt aus diesem Bundesland auch eines der ersten Urteile zur Pflichtmitgliedschaft. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat geurteilt (9.3.2018, Az. 5 K 1084/17.KO, Volltext (pdf, 0,5 MB)): Eine in der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin ist nicht Pflichtmitglied der Landespflegekammer. Mehr lesen

Bayern will Bekämpfungsmaßnahmen gegen Betrug im Gesundheitswesen verstärken

RA Thorsten Siefarth - LogoDer bayerische Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback wollen den Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen verstärken. Bei der Bayerischen Polizei sollen die Ermittlungen in jedem Polizeipräsidium bei einem Wirtschaftskommissariat konzentriert werden. Gemeinsam mit den seit 2014 bestehenden drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen Straftäter im Gesundheitswesen dadurch effektiver verfolgt werden. Durch die Konzentration bei der Polizei wird sich die Zahl der organisatorischen Ansprechpartner bei den Staatsanwaltschaften von 30 auf zehn reduzieren. Die Anzahl der polizeilichen Sachbearbeiter soll jedoch nicht verringert werden.

Müssen ambulante Pflegedienste Gewerbesteuer bezahlen?

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer wieder stellt sich diese Frage, vor allem bei der Gründung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Antwort steht in § 3 Nr. 20 d) Gewerbesteuergesetz (GewStG). Danach sind Pflegedienste von der Gewerbesteuer befreit, wenn für mindestens 40 Prozent der Patienten die Kosten zu mehr als 50 Prozent von der Sozialversicherung oder Sozialhilfe getragen werden. Entscheidend als Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Pflegeberufegesetz: Noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung auf den Weg gebracht

RA Thorsten Siefarth - LogoWie mehrere Medien berichten, hat das Bundesgesundheitsministerium die bislang noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) an die anderen Ministerien, Bundesländer und Verbände zur Abstimmung übersandt. Darin werden die Einzelheiten zu dem neuen Pflegeberufegesetz geregelt. Zum Beispiel die Mindestanforderungen zur Ergreifung des Pflegeberufs oder die neuen Regularien für die Prüfungen. Die Verordnung wurde von vielen als längst überfällig angemahnt. Denn es bedarf einiger Zeit, um die dann im Jahr 2020 beginnende neue Pflegeausbildung vorzubereiten.