Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird für Diabetikerinnen und Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (B-GA) beschlossen. Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Mehr lesen
Krankenversicherungsrecht
Bundessozialgericht: Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege sind anzuerkennen
Krankenkassen bereiten ambulanten Pflegediensten häufig Schwierigkeiten bei der Vergütung. Sie erkennen Tariflöhne nicht an. Doch das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass diese sehr wohl berücksichtig werden müssen. Die Pflegedienste können sie allerdings nur dann in ihre Vergütung einkalkulieren, wenn sie tatsächlich nach Tarif bezahlen! Mehr lesen
Krankenkassen erzielen Überschüsse
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Finanzergebnis. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen stiegen bis Ende März 2016 damit auf 14,9 Milliarden Euro. Es kann auch für das Gesamtjahr 2016 vor allem auf Grund der günstigen konjunkturellen Lage mit einer weiterhin positiven Einnahmeentwicklung gerechnet werden, meint das Bundesgesundheitsministerium. Ausgabenseitig blieben die moderaten Veränderungsraten im 1. Quartal deutlich niedriger als in der Prognose des Schätzerkreises für das Gesamtjahr 2016. Mehr lesen
Zusätzliche Betreuungsleistungen: Kasse gibt in zwei Musterklagen nach!
Die Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 104 Euro monatlich. Und zwar dann, wenn vor der Inanspruchnahme kein entsprechender zusätzlicher Antrag gestellt worden war – obwohl die Person nachweislich pflegebedürftig war und bereits zuvor reguläre Pflegeleistungen beantragt und bezogen hatte. Von dieser Praxis hat sich die Kasse jetzt verabschiedet. Mehr lesen
Neuer Rahmenvertrag: Bessere Zusammenarbeit von Hospizdiensten und Krankenhäusern möglich
Das bayerische Gesundheitsministerium informierte jetzt in einem Schreiben die Krankenhausträger über die nunmehr auf Grundlage des Hospiz- und Palliativgesetzes in Kraft getretene Rahmenvereinbarung zur ambulanten Hospizarbeit. Nach den neuen Regelungen erhalten ambulante Hospizdienste nicht nur für die ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld einen Zuschuss durch die Krankenkassen, sondern künftig auch, wenn die ehrenamtliche Sterbebegleitung in Krankenhäusern erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenhausträger den ambulanten Hospizdienst beauftragt haben. Mehr lesen
Kasse muss zügig entscheiden – Postlaufzeiten sind ihr aber nicht anzulasten
Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren einen Turbo in das Entscheidungsverfahren bei den Krankenkassen eingebaut. Nach § 13a Abs. 3a Sozialgesetzbuch V (SGB V) gilt ein Antrag auf eine Kassenleistung als genehmigt, wenn die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen entscheidet. Nur wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet wird, erweitert sich die Frist auf fünf Wochen. Nun hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden, dass es zur Wahrung der Frist ausreicht, wenn die Entscheidung der Kasse innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Postlaufzeit bis zur Ankunft beim Versicherten bleibt also außen vor. Mehr lesen